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alle Urteile, veröffentlicht am 07.12.2007

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.12.2007
- C-463/04, C-464/04 -

Beschränkung des freien Kapitalverkehrs durch direkte Bestellung von Verwaltungsmitgliedern einer AG durch öffentliche Einrichtungen

Privilegierte Stellung der Stadt verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht

Das öffentlichen Einrichtungen vorbehaltene Recht, in einer Aktiengesellschaft eine gemessen an ihrer Beteiligung unverhältnismäßige Kontrolle auszuüben, verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Das italienischen Rechtsvorschriften, nach denen eine öffentliche Einrichtung Mitglieder des Verwaltungsrats unmittelbar bestellen kann, könnten Investoren anderer Mitgliedstaaten abschrecken.Die AEM SpA (Azienda Elettrica Milanese SpA) ist eine von der Stadt Mailand gegründete Aktiengesellschaft, die sich im öffentlichen Dienstleistungssektor als Gas- und Stromversorgungsunternehmen betätigt. Sie kam 1998 an die Börse, und die Stadt Mailand hielt einen Anteil von 51 % am Stammkapital der Gesellschaft. Im Rahmen der Privatisierung der AEM verfügte die Stadt eine Verringerung ihrer Beteiligung auf 33,4 %. In diesem Zusammenhang wurde... Lesen Sie mehr

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Landgericht Coburg, Urteil vom 03.07.2007
- 22 O 188/07 -

Werkstatt haftet nicht für Motorschaden, wenn sie bei einer Generalüberholung ein fehlerhaftes Originalteil einbaut

Überholen trotz Generalüberholung nicht garantiert

Für einen Motorschaden, der durch ein bei einer Generalüberholung eingebautes fehlerhaftes Originalteil verursacht wird, haftet die Werkstatt regelmäßig nicht. Der Kunde muss sich vielmehr an den Hersteller des Ersatzteils halten, wenn er Schadensersatz für das Antriebsaggregat begehrt.

Das entschied das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg, und wies die Schadensersatzklage des Kunden gegen die Werkstatt ab. Bei einem Auftrag zur „Generalüberholung“ schulde diese nur den Austausch einzelner Verschleißteile und nicht die Herstellung eines kompletten Motors. Für die spätere Havarie des gesamten Motors hafte sie daher nur bei zumindest fahrlässigem... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.12.2007
- I ZR 94/05 -

BGH verneint Urheberrechtsvergütung für Drucker und Plotter

Ein an einen PC angeschlossenes Gerät ist nicht vergütungspflichtig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Er wies eine entsprechende Klage der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Druckerproduzenten HP ab.

Der Urheber eines Werkes hat nach § 54 a Abs. 1 Satz 1 UrhG einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, den Importeur und den Händler von Geräten, wenn diese Geräte dazu bestimmt sind, das urheberrechtlich geschützte Werk "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" zu vervielfältigen. Dieser Vergütungsanspruch soll dem Urheber einen Ausgleich... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.12.2007
- I ZR 169/04 -

Produktbezeichnungen von Parfümimitaten sind keine vergleichende Werbung

Mangelnde Deutlichkeit der Imitationsbehauptung

Der Bundesgerichtshof hat die Abweisung der Klage eines bekannten Parfümherstellers gegen einen Konkurrenten bestätigt, dessen preisgünstige Parfüms Duftimitate der Produkte der Klägerin sein und durch ihre Bezeichnungen Assoziationen zu den Originalprodukten wecken sollen.

Die Klägerin, die hochpreisige Parfüms bekannter Marken vertreibt, hatte behauptet, die von den Beklagten vertriebenen preiswerten Parfümprodukte seien Imitate von Markenparfüms. Außerdem – so der Klagevortrag – verwende die Beklagte für ihre Produkte Bezeichnungen, denen die angesprochenen Verkehrskreise entnehmen könnten, welches bekannte Markenparfüm durch das betreffende Billigparfüm... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2007
- 4 S 516/06 -

Verletzung einer Lehrerin beim Duschen auf Klassenfahrt ist ein Dienstunfall

Der Unfall einer Lehrerin beim morgendlichen Duschen während eines Schullandheimaufenthalts ist als Dienstunfall anzuerkennen, da eine Lehrerin während dieser Zeit grundsätzlich 24 Stunden im Dienst ist. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Auf die Berufung einer Realschullehrerin aus dem Raum Ludwigsburg hob der Senat das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf und verpflichtete das beklagte Land, den Duschunfall als Dienstunfall anzuerkennen.

Die Klägerin begleitete im September 2003 die 8. Klasse einer im Kreis Ludwigsburg gelegenen Realschule in ein Schullandheim nach Tirol. Am dritten Tag des Schullandheimaufenthalts glitt sie beim morgendlichen Duschen in der als Dusche dienenden Badewanne aus, als sie nach dem Shampoo greifen wollte, und verletzte sich an der Schulter. Ihren Antrag, den Unfall als Dienstunfall anzuerkennen,... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.10.2007
- 6 K 1463/04 B -

Betriebsausgabenabzug für Dienstfahrzeug neben pauschaler Ermittlung des Wertes der Nutzungsentnahme möglich

Nutzt ein Unternehmer ein betriebliches Fahrzeug auch für Privatfahrten, so hat er den sich daraus ergebenden Nutzungsvorteil als Teil seiner Einkünfte zu versteuern, und zwar – sofern er nicht ein Fahrtenbuch führt, alle Fahrzeugkosten einzeln in Ansatz bringt und sie sodann auf den betrieblichen und den privaten Anteil der Fahrten verteilt – pauschal nach der sogenannten 1 %-Regelung, also in Höhe von einem Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs pro Monat.

Die Inanspruchnahme dieser 1 %-Regelung hindert einen Unternehmer nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg aber nicht, für das Fahrzeug aufgewendete Kosten als Betriebsausgaben geltend zu machen. Im entschiedenen Fall hatte ein Gesellschafter einer Personengesellschaft sein Dienstfahrzeug in einer von seiner Ehefrau angemieteten Garage untergebracht und die Garagenmiete... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.09.2007
- 6 K 1170/06 -

Steuerfreiheit einer Abfindung auch bei nahtlosem Übergang in neue Beschäftigung

Ein Arbeitnehmer, der durch Veranlassung seines Arbeitgebers, also insbesondere durch Kündigung, seinen Arbeitsplatz verliert und dafür eine Abfindung erhält, brauchte diese nach § 3 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) – je nach der Höhe – gar nicht oder nur teilweise zu versteuern. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer in der Folge nicht arbeitslos ist, sondern unmittelbar im Anschluss an die Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom 07. September 2007 (Aktenzeichen ) noch einmal bekräftigt.

In dem entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber des Klägers einen Betriebsteil aufgegeben und einem anderen Unternehmen, mit dem er sich zu einem Joint Venture zusammentat, überlassen. Der Kläger wurde zunächst bei dem Gemeinschaftsunternehmen beschäftigt, wechselte dann aber ganz zu dem anderen Unternehmen und erhielt von seinem früheren Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe von DM 30... Lesen Sie mehr




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