alle Urteile, veröffentlicht am 03.03.2007
Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 28.02.2007
- Au 6 K 05.1988 -
Keine Zweitwohnungssteuer für Dauercamper
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat der Klage eines Dauercampers gegen die Gemeinde Schwangau wegen Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer stattgegeben.
Nach der Satzung der Gemeinde wird die Zweitwohnungssteuer in der niedrigsten Stufe von 120,--EUR auch von Dauercampern erhoben, die ihre "Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen und Wohnschiffe" mehr als 6 Monate nicht oder nur unerheblich fortbewegen.Ausschlaggebend für den Ausgang des Verfahrens war, dass das Gericht die Zweitwohnungssteuersatzung insoweit als nichtig ansah, als darin Campingwagen etc. ohne weiteres Wohnungen gleichgestellt und als solche behandelt werden.Nicht ausschlaggebend für die Entscheidung war die gleichzeitige Erhebung von Kurbeiträgen neben der Zweitwohnungssteuer, was vom Kläger... Lesen Sie mehr