die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zweitwohnungssteuer“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.11.2019
- BVerwG 9 C 6.18, BVerwG 9 C 7.18, BVerwG 9 C 3.19, BVerwG 9 C 4.19 -
Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
Abgabensatzung darf auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden
Wird eine kommunale Abgabensatzung (hier zur Zweitwohnungssteuer) im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts betreffen die niedersächsische Gemeinde Lindwedel (BVerwG 9 C 6.18 und 7.18) sowie die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog (BVerwG 9 C 3.19) und Timmendorfer Strand (BVerwG 9 C 4.19). Diese Gemeinden erheben Zweitwohnungssteuern, jeweils bemessen anhand der mit dem Verbraucherindex hochgerechneten Jahresrohmiete nach den Wertverhältnissen im Jahr 1964. Dieser Maßstab lehnt sich an die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer an.Das Bundesverfassungsgericht hat den betreffenden Steuermaßstab für die Grundsteuer durch Urteil vom 10. April 2018 beanstandet, weil die Anknüpfung an die Wertverhältnisse von 1964... Lesen Sie mehr
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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.01.2019
- 2 LB 90/18 und 2 LB 92/18 -
Schleswig-Holsteinisches OVG fordert neue Bemessungsmaßstäbe für Erhebung von Zweitwohnungssteuern in Schleswig-Holstein
Im Jahr 1964 einheitlich festgestellter Mietwert für Bemessung der Zweitwohnungssteuer berücksichtigt differenzierte Entwicklung von Immobilien nicht mehr ausreichend
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat Klagen gegen die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in zwei schleswig-holsteinischen Gemeinden stattgegeben. Die angefochtenen Steuerbescheide sind laut Gericht rechtswidrig, weil der von den Gemeinden zur Anwendung gebrachte Steuermaßstab gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wie viele andere Gemeinden des Landes haben auch die Gemeinden Friedrichskoog (Amt Marne-Nordsee) und Timmendorfer Strand durch Satzung bestimmt, dass sich die Zweitwohnungssteuer nach der sogenannten "Jahresrohmiete" bemisst. Diese wiederum ist laut Bewertungsgesetz anhand eines Mietspiegels aus dem Jahr 1967 auf den Zeitpunkt 1. Januar... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 08.06.2018
- VG 4 K 1829/16 -
Keine Zweitwohnungssteuer bei mangelhafter Trinkwasserversorgung
Für Nutzung eines Gebäudes zu Wohnzwecken muss zur Verfügung stehendes Wasser Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass der Besitzer eines Gartengrundstücks mit Bungalow keine Zweitwohnungssteuer bezahlen muss, da die dortige Versorgung mit Trinkwasser wegen Überschreitung von Grenzwerten nicht gesichert ist.
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall, wurde das mit einem Bungalow bebaute Gartengrundstück des Klägers über einen auf dem Grundstück liegenden Brunnen mit Wasser versorgt. Das auf dem Grundstück (privat) geförderte Wasser überschritt die Grenzwerte für Eisen, Mangan und Trübung, so dass es sich nicht um Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung handelte.... Lesen Sie mehr
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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.03.2018
- 2 LB 97/17 und 2 LB 98/17 -
Keine Zweitwohnsteuer für auf Dauerstandplätzen aufgestellte Mobilheime
Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die auf Dauerstandplätzen aufgestellten Mobilheime nicht ohne weiteres als Zweitwohnungen angesehen werden können. Auf die Berufung zweier Mobilheimeigentümer hat das Gericht deshalb die Zweitwohnungssteuerbescheide der Gemeinde Neukirchen (Ostholstein) aufgehoben.
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hatte hervorgehoben, dass Mobilheime keine Immobilien seien und damit nicht dem typischen Begriff einer Zweitwohnung entsprächen.Wolle eine Gemeinde dennoch eine Zweitwohnungssteuer erheben, müsse sie dies in ihrer entsprechenden Satzung ausdrücklich regeln und bestimmte Mindestmerkmale der Ausstattung festlegen. Ferner... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 11.10.2016
- 2 A 186/15 und 2 A 179/14 -
Zweitwohnungssteuer für Mobilheime zulässig
Ganzjährige Nutzbarkeit für Klassifizierung einer Unterkunft als Zweitwohnung nicht entscheidend
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die grundsätzliche Zulässigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Mobilheime bestätigt.
Die betroffene Gemeinde des zugrunde liegenden Verfahrens erhebt aufgrund einer entsprechenden Satzung eine Zweitwohnungssteuer für jede Zweitwohnung im Gemeindegebiet, über die jemand zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs verfügen kann. Auch die Kläger, die ein Mobilheim im Gemeindegebiet unterhalten, waren zur Zweitwohnungssteuer herangezogen worden. Sie hatten dagegen geklagt... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 02.05.2016
- 4 BV 15.2777, 4 BV 15.2778 -
Zweitwohnungssteuer der bayerischen Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß
Gestaffelter Steuersatz mit Besteuerungsgebot der Leistungsfähigkeit vereinbar
Zwei Klagen gegen die Steuerbescheide, die auf die Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee beruhen, wurden abgewiesen. Die Zweitwohnungssteuersatzungen wurden bestätigt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Im Mittelpunkt der Verfahren stand die Frage, ob der von den Zweitwohnungssteuersatzungen gewählte gestaffelte Steuersatz mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vereinbar ist. Die Satzungen sehen eine nach der Höhe des (tatsächlichen oder geschätzten) Mietaufwands bemessene, in sieben Stufen ansteigende Steuer vor. Die Steuer... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.09.2015
- II R 13/14 -
Hamburger Zweitwohnungsteuer: Befreiung für eine aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines Verheirateten verfassungsgemäß
Regelung stellt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Ledigen dar
Der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine aus beruflichen Gründen in Hamburg gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Hamburgischen Zweitwohnungsteuer befreit ist. Diese Befreiung von Erwerbszweitwohnungen Verheirateter führt nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung gegenüber Ledigen.
Der seit 2009 verheiratete Kläger hatte seinen Hauptwohnsitz zunächst in Hamburg, wo er eine freiberufliche Tätigkeit ausübte. Später verlegte er seinen Hauptwohnsitz an den Wohnort seiner Ehefrau, die dort gewerblich tätig ist. Im Mai 2011 meldete er in Hamburg einen Nebenwohnsitz an. Die Nebenwohnung nutzte er aus beruflichen Gründen an zwei bis drei Tagen in der Woche. Das Finanzamt... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.10.2015
- 9 K 399/15 -
Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Münster rechtmäßig
Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer mit höherrangigem Landesrecht vereinbar
Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage eines mit Nebenwohnsitz in Münster gemeldeten Klägers abgewiesen, der sich gegen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer durch die Stadt Münster gewendet hatte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich gegen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer durch die Stadt Münster gewendet. Zur Begründung machte er im Wesentlichen geltend, dass die in der betreffenden Satzung der Stadt Münster bestimmte Zweitwohnungssteuer verfassungswidrig sei. Bei ihr handele es sich schon nicht um eine Aufwandsteuer. Der Beklagten entstünde durch die... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.11.2014
- 4 BV 13.1239 -
Für Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei Ehegatten und Lebenspartnern sind grundsätzlich Einkünfte des Zweitwohnungsteuerpflichtigen entscheidend
Erhöhte Einkünftegrenze normiert keine Haushaltsbesteuerung von Ehegatten und Lebenspartnern
Für eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei Ehegatten und Lebenspartnern kommt es grundsätzlich nicht auf das Gesamteinkommen beider, sondern auf die Einkünfte des Zweitwohnungsteuerpflichtigen an. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und änderte damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts München zur Steuerpflicht einer Zweitwohnungsinhaberin in München entsprechend ab.
Nach dem Kommunalabgabengesetz wird eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung nicht erhoben, wenn die Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 Euro nicht überschritten hat. Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten und Lebenspartnern beträgt die Summe 33.000 Euro. Im zugrunde liegenden Streitfall war zu klären,... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.10.2014
- BVerwG 9 C 5.13 und BVerwG 9 C 6.13 -
Als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungssteuerfrei
Wohnungseigentümer muss Entschluss für Besitz der Wohnung als bloße Kapitalanlage nachweisen können
Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer für eine leerstehende Wohnung nicht erhoben werden darf, wenn sie ausschließlich als Kapitalanlage und nicht auch für eigene Wohnzwecke bzw. als Wohnung für Angehörige vorgehalten wird.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurden für ihre seit Jahren leerstehenden und nachweislich nicht genutzten Zweitwohnungen, die sie nach ihren Angaben lediglich zur Kapitalanlage hielten, ohne sie jedoch zu vermieten („Betongeld“), von den beklagten Gemeinden Feldafing und Bad Wiessee zur Zweitwohnungsteuer herangezogen. Ihre Klagen wurden vom Verwaltungsgericht München... Lesen Sie mehr