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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tagebau“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 12.01.2023
- 6 L 25/23 und 6 L 26/23 -

Lützerath - Verlegung der Mahnwachen voraussichtlich rechtmäßig

Örtliche Verlegung der Mahnwachen auch verhältnismäßig

Die Bestätigungs­verfügungen des Polizeipräsidiums Aachen, mit denen für die beiden Mahnwachen "Keine Räumung von Lützerath" sowie die "Die Kirchen(n) im Dorf lassen" der jeweilige Versammlungsort neu geregelt wird, sind voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen in zwei Eilverfahren entschieden.

Die vom Polizeipräsidium angeordnete örtliche Verlegung der Mahnwachen auf eine Fläche in Sichtweite von Lützerath ist nicht zu beanstanden. Diese sollten ursprünglich auf Grundstücken stattfinden, die im Eigentum der RWE Power AG stehen bzw. hinsichtlich derer eine sofort vollziehbare Besitzeinweisung erfolgt ist. Durch die Abhaltung der Mahnwachen auf den betreffenden Grundstücken würde somit jedenfalls in das Besitzrecht der RWE Power AG eingegriffen, die der Abhaltung der Mahnwachen dort nicht zugestimmt hat. Sie hat vielmehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht mehr mit der Anwesenheit von Personen auf den für den Tagebau vorgesehenen Grundstücken in Lützerath einverstanden ist. ... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 10.01.2023
- 6 L 16/23 und 6 L 17/23 -

Aufenthalts- und Betretensverbot für Lützerath in weiteren Eilverfahren bestätigt

Keine Rechtfertigung durch "Klimanotstand"

Das Verwaltungsgericht bestätigt erneut die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts- und Betretensverbots, das der geplanten und ab heute angekündigten Räumung der Ortslage Lützerath dienen soll.

Bereits mit Beschluss vom 5. Januar 2023 hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg vom 20. Dezember 2022, mit der für den Zeitraum 23. Dezember 2022 bis 13. Februar 2023 das angegriffene Aufenthalts- und Betretensverbot ausgesprochen worden war, voraussichtlich rechtmäßig ist. Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde wurde durch... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 09.01.2023
- 5 B 14/23 -

Eilverfahren gegen Allgemeinverfügung zur Räumung von Lützerath erfolglos

Ausgesprochene Aufenthalts- und Betretensverbot ist voraussichtlich rechtmäßig

Die Allgemeinverfügung des Landrats des Kreises Heinsberg zur Räumung der Ortslage Lützerath vom 20. Dezember 2022 hat weiterhin Bestand. Das darin ausgesprochene Aufenthalts- und Betretensverbot ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt.

Der Landrat des Kreises Heinsberg hat mit Allgemeinverfügung vom 20. Dezember 2022 für konkret bezeichnete Flächen der Ortschaft Lützerath den Aufenthalt, das Betreten und Befahren bis zum 13. Februar 2023 untersagt und darauf hingewiesen, dass ab dem 10. Januar 2023 mit Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung durch Ausübung von unmittelbarem Zwang zu rechnen sei. Die Antragstellerin,... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 20.09.2022
- 6 K 103/21, 6 K 1726/21 und 6 K 1144/22 -

Erwerb des Grundstücks zur Verhinderung bergbaulicher Inanspruchnahme des Ortes Lützerath stellt unzulässige Rechtsausübung dar

VG weist letzte Klagen zu Lützerath ab

Das Verwaltungsgericht Aachen hat insgesamt drei Klagen für unzulässig erklärt, mit denen ein Kläger letztlich die bergbauliche Inanspruchnahme seines in Lützerath gelegenen Grundstücks durch den Tagebau Garzweiler verhindern wollte.

Der nicht in Lützerath wohnhafte Kläger ist seit vielen Jahren im Protest gegen den Braunkohleabbau aktiv und hatte u. a. zuvor bereits eine in seinem Eigentum stehende Wiese am Hambacher Forst für ein "Protestcamp" gegen den Tagebau Hambach zur Verfügung gestellt. Anfang 2021 erwarb er ein unbebautes Wiesengrundstück in Lützerath. Zu diesem Zeitpunkt war die bergbauliche Inanspruchnahme... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.05.2022
- 11 S 7/22 -

Tagebau Jänschwalde darf vorerst weiter betrieben werden

Rechtswidrigkeit des Hauptbetriebsplans im gerichtlichen Eilverfahren nicht verlässlich feststellbar

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Tagebaubetrieb Jänschwalde vorläufig fortgeführt werden darf. Es hat der Beschwerde der Lausitzer Energie Bergbau AG gegen einen auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus stattgegeben.

Das Verwaltungsgericht hatte die Zulassung des Hauptbetriebsplans 2020 bis 2023 für rechtswidrig gehalten und die Einstellung der Tagebauarbeiten ab dem 15. Mai 2022 angeordnet.Das Oberverwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Rechtswidrigkeit des Hauptbetriebsplans im gerichtlichen Eilverfahren nicht verlässlich feststellen lasse. Dies gelte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 03.07.2013
- 5 L 193/13 -

Protestcamp gegen Hambacher Tagebau illegal

Auf einer Wiese im Außenbereich errichtete Zelten, Hütten, Bauwagen verstoßen gegen Vorschriften des Baurechts

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass das Protestcamp gegen den Tagebau Hambach gegen Vorschriften des Baurechts verstößt und geräumt werden muss.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Eigentümer einer Wiese im Außenbereich den gegen den Tagebau Hambach Protestierenden seit Ende 2012 gestattet, ein aus Zelten, Hütten, Bauwagen und weiteren Fahrzeugen bestehendes Protestcamp auf seinem Grundstück zu unterhalten. Der Kreis Düren erließ am 22. März 2013 eine baurechtliche Verfügung, mit der dem Eigentümer der Wiese aufgegeben wurde,... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.10.2009
- 1 A 11222/09.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz: Verfüllung von Tagebaugruben nur nach aktuellem Umweltrecht erlaubt

Neues Bodenschutzrecht ist auch bei älteren Genehmigungen anzuwenden

Die Verfüllung von Tagebaugruben (hier) mit Bodenaushub hat trotz bestandskräftiger behördlicher Zulassung und Regelung ausschließlich nach aktuell geltendem Umwelt- und Bodenschutzrecht zu erfolgen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Die Bergbaubehörde des Landes erteilte der Klägerin im Jahr 1998 die Genehmigung (sog. Sonderbetriebsplanzulassung) zur Verfüllung von ausgebeuteten Lavasandgruben mit Bauabfällen unter Beachtung bestimmter Auflagen in der Vulkaneifel. Im Rahmen der Verbringung von Bodenaushub in eine der Gruben entstand zwischen der Behörde und der Klägerin Streit darüber, ob nach Inkrafttreten des... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.12.2006
- 7 C 1.06 und 7 C 6.06 -

Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk Walsum zulässig

Fehlende Folgemaßnahmen werden nachträglich durch die Wasserbehörde entschieden

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für das Bergwerk Walsum weder die Stadt Voerde noch private Grundstückseigentümer im Einwirkungsbereich des Bergwerks in ihren Rechten verletzt.

Die beigeladene Deutsche Steinkohle AG baut in ihrem Bergwerk Walsum untertägig Steinkohle ab. Sie legte der beklagten Bergbehörde einen Rahmenbetriebsplan für den Zeitraum von 2002 bis 2019 vor. Sie beabsichtigte, Flöze in Grubenfeldern abzubauen, die unter anderem unterhalb des Gebiets der Stadt Voerde, der Grundstücke der Kläger und des Rheins liegen. Die Bergbehörde ließ den Rahmenbetriebsplan... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.07.2006
- 1 K 2498/05.KO -

Zulassung des Tagebaus "Marta" noch offen

Ob naturschutzrechtliche Bestimmungen dem Abbau von Feldspat im Waldböckelheimer Wald entgegenstehen, ist noch nicht abschließend entschieden. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat auf die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) ein Gutachten in Auftrag gegeben. Hingegen entschied das Gericht, dass der angegriffene bergrechtliche Planfeststellungsbeschluss die Stadt Bad Sobernheim nicht in deren Rechten verletze.

Die Beigeladene, ein Tiefbauunternehmen, beabsichtigt, in der Gemarkung der Ortsgemeinde Waldböckelheim in einem Waldgebiet Feldspat zu gewinnen. Das Abbaugebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zur Gemarkung der Stadt Bad Sobernheim. Im November 2002 beantragte die Beigeladene bei dem beklagten Land Rheinland-Pfalz für den geplanten Tagebau den Erlass eines obligatorischen Rahmenbetriebsplanes.... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.06.2006
- 7 C 11.05 -

Eigentümer können gegen die Zulassung eines Braunkohlentagebaus klagen - sie müssen nicht erst die Enteignung abwarten

Bereits gegen den Rahmenbetriebsplan kann geklagt werden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Eigentümer von Grundstücken, die für einen Braunkohlentagebau in Anspruch genommen werden sollen, schon gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans klagen können, der diesen Tagebau zum Gegenstand hat.

Der Kläger wandte sich gegen einen Bescheid, durch den das beklagte Bergamt einen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan des beigeladenen Bergbauunternehmens zugelassen hat. Der Rahmenbetriebsplan hat den Braunkohlentagebau Garzweiler im Zeitraum von 2001 bis 2045 zum Gegenstand. Er sieht unter anderem vor, dass der gesamte Heimatort des Klägers und damit auch dessen Hausgrundstück für den... Lesen Sie mehr




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