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Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 10.03.2009
- 4 C 171/08 -
Hundekot und Gestank: Vermieter kann bei vertragswidriger Hundehaltung fristlos kündigen
Stark geruchsbelästigender Hundekot im Gemeinschaftsgarten stellt wesentliche Beeinträchtigung von Mitmietern und Mietsache dar
Lässt ein Mieter seinen Hund in den Gemeinschaftsgarten mit der Folge, dass der andauernde Hundekot zu einer gravierenden Störung des Hausfriedens führt, kann dem Mieter die Wohnung fristlos gekündigt werden. Dies entschied das Amtsgericht Steinfurt.
Im zugrunde liegenden Fall hielt die
Vermieter widerruft bis dahin geduldete Hundehaltung
Einige Wochen später erhielt die
Vermieter kündigt Mietverhältnis fristlos
Als die
Richter: Beklagte hat Hausfrieden nachhaltig gestört
Das Amtsgericht Steinfurt gab dem
Fortsetzung des Mietvertrages für Vermieter unzumutbar
Eine Fortsetzung des Mietvertrages sei für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2010
Quelle: ra-online, (kg)
- Erlaubnis zur Hundehaltung darf bei wiederholter Verunreinigung von Treppenhaus und Garten sowie Eindringen des Hundes in fremde Wohnung widerrufen werden
(Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 26.09.1989
[Aktenzeichen: 316 a C 97/89]) - BGH: Unangeleintes frei Herumlaufenlassen zweier Hunde entgegen der Hausordnung und trotz mehrerer Abmahnungen rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 02.01.2020
[Aktenzeichen: VIII ZR 328/19])
Jahrgang: 2009, Seite: 548 WuM 2009, 548
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Dokument-Nr. 9511
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