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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.02.2009
- VI ZR 75/08 -
BGH: Fotos aus Privatleben Prominenter dürfen nicht veröffentlicht werden - Sabine Christiansen klagt erfolgreich gegen Zeitschrift "das neue"
Private Lebensvorgänge sind auch in der Öffentlichkeit Teil der geschützten Privatsphäre
Im Jahre 2006 aufgenommene Fotos, die Sabine Christiansen mit ihren damaligen Freund Norbert Medus, den sie 2008 geheiratet hat, beim Stadtbummel in Paris zeigen, dürfen nicht verbreitet werden. Die Fotos stellen einen Eingriff in den Kernbereich der Privatsphäre von Sabine Christiansen dar, urteilte der Bundesgerichthof.
Im April 2006 veröffentlichte die von der Beklagten verlegte Zeitschrift "das neue" einen Artikel, der sich mit dem damaligen Zusammensein von Sabine Christiansen, der Klägerin, mit Norbert Medus, ihrem jetzigen Ehemann, in Paris befasst. Sowohl das Titelblatt der Zeitschrift als auch der Artikel im Innenteil sind mit
Kammergericht: Fotos zeigen Christiansen bei privaten Verrichtungen
Die Berufung der Beklagten hat das Kammergericht im Wesentlichen zurückgewiesen. Es hat seine Entscheidung damit begründet, die
BGH: Fotos verletzen Privatsphäre von Christiansen
Der u. a. für das
BGH: Sabine Christiansens Parisfotos sind ohne Informationsinteresse
Das häufige Auftreten der Klägerin in der Öffentlichkeit und ihre öffentlichen Äußerungen über die neue Beziehung ändern an dieser Bewertung nichts. Die Selbstdarstellung Prominenter gibt der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 34/09 des BGH vom 17.02.2009
- Kammergericht Berlin, Urteil vom 11.02.2008
[Aktenzeichen: 10 'U 166/07] - Landgericht Berlin, Urteil vom 08.05.2007
[Aktenzeichen: 27 O 85/07]
- Prominente haben keinen Anspruch auf generelle Untersagung der Verbreitung von Bildern aus deren privatem Alltag
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 28.07.2006
[Aktenzeichen: 9 U 191/05 und 9 U 226/05]) - Sabine Christiansen unterliegt mit Klage gegen TV-Movie keine Fotos von ihrem Anwesen zu veröffentlichen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.12.2003
[Aktenzeichen: VI ZR 404/02]) - Sabine Christiansen wehrt sich erfolgreich gegen die Veröffentlichung eines Fotos beim Einkaufen mit ihrer Putzfrau
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.07.2008
[Aktenzeichen: VI ZR 243/06])
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Dokument-Nr. 7460
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