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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.04.2015
- OVG 6 S 67.14 -
Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft über Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages
Pressefreiheit kann kein Vorrang vor dem grundgesetzlichen Schutz des freien Bundestagsmandats eingeräumt werden
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Journalist keine Auskunft von der Bundestagsverwaltung über Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages verlangen kann.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein
Auskunftsanspruch stehen Interessen des freien Bundestagsmandats entgegen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diesen Auskunftsanspruch verneint. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass ein Auskunftsanspruch der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Presseauskunft: Journalisten haben bei Anfragen keinen Anspruch auf Aktualitätsvorsprung
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.03.2015
[Aktenzeichen: VG 27 K 183.12]) - Bundesverkehrsministerium muss Journalisten Auskunft über Maut-Berechnung erteilen
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.01.2015
[Aktenzeichen: VG 27 L 494.14]) - Presse hat keinen Anspruch auf Auskünfte vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.09.2014
[Aktenzeichen: 5 B 226/14])
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Dokument-Nr. 20987
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