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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.01.2015
- VG 27 L 494.14 -
Bundesverkehrsministerium muss Journalisten Auskunft über Maut-Berechnung erteilen
Beantwortung der Fragen verstößt nicht gegen Geheimhaltungsvorschriften
Das Bundesverkehrsministerium muss einem Journalisten der Wochenzeitung "Die Zeit" Auskunft über die Berechnung der prognostizierten Einnahmen durch die Einführung der PKW-Maut erteilen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Bundesverkehrsministerium auf eine Anfrage des Antragstellers nach der Berechnung der mit rund 700 Mio. Euro prognostizierten Maut-Einnahmen im November 2014 nur allgemein geantwortet; die Beantwortung genauerer Rückfragen lehnte die Behörde aber mit der Begründung ab, weitere Informationen stünden nicht zur Verfügung.
Behörde kann presserechtlichem Auskunftsanspruch keine Verweigerungsgründe entgegenhalten
Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete das Ministerium im Wege einstweiliger Anordnung dazu, weitere konkrete Fragen zu beantworten. Diese betreffen u.a. den Berechnungsweg, den Einsatz etwaiger externer Gutachter, die geschätzte prozentuale Verteilung der Reisenden und die voraussichtliche Wahl der Vignettenart. Dem presserechtlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Presse hat keinen Anspruch auf Auskünfte vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.09.2014
[Aktenzeichen: 5 B 226/14]) - Journalist hat Anspruch auf Auskunft über Informationen des Aufsichtsrates über Verzögerungen beim Bau des Flughafens BER
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2014
[Aktenzeichen: OVG 6 S 48.13]) - Presse hat Anspruch auf Auskunft über Verwendung von Mitteln der Sachleistungspauschale durch Abgeordnete
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22.08.2013
[Aktenzeichen: VG 27 L 185.13])
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Dokument-Nr. 20535
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