wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 12. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 17.08.2022
2 B 104/22 -

Inanspruchnahme des Verkäufers von Wohneigentum als Zustandsstörer bei noch nicht erfolgter Eigentums­übertragung auf Erwerber

Behebung brand­schutz­rechtlicher Mängel steht nicht zur Disposition der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft

Der Verkäufer von Wohneigentum kann als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden, wenn die Übertragung des Eigentums auf den Erwerber noch nicht erfolgt ist. Die Behebung brand­schutz­rechtlicher Mängel steht nicht zur Disposition der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentumsanlage im Saarland genügte nicht brandschutzrechtlichen Anforderungen. Gegen sämtliche Wohnungseigentümer erging daher im Januar 2020 eine bauaufsichtliche Anordnung zur Behebung der brandschutzrechtlichen Mängel. Einer der Wohnungseigentümer sah sich dafür aber nicht verantwortlich. Er verwies darauf, dass er seine Wohneinheiten im September 2019 an einen neuen Erwerber verkauft hatte. Zwar war dieser noch nicht Eigentümer. Dies sollte erst nach Zahlung der letzten Rate geschehen. Er habe aber seine Stimmenanteile auf den neuen Erwerber übertragen, so dass er keinen Einfluss mehr auf die Beschlussfassung der Gemeinschaft habe. Der Wohnungseigentümer beantragte daher Eilrechtsschutz. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes wies den Antrag zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Wohnungseigentümers.

Inanspruchnahme als Zustandsstörer

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Wohnungseigentümer könne als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden, so dass er ebenfalls die Brandschutzmängel zu beseitigen habe. Weder der Abschluss des Kaufvertrags noch die fehlende Sachherrschaft an den Wohneinheiten stehe dem entgegen. Denn er sei weiterhin Eigentümer.

Möglichkeit der Einflussnahme auf WEG für Rechtmäßigkeit der Anordnung unerheblich

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sei es unerheblich, dass der Wohnungseigentümer seine Stimmenanteile an den Erwerber übertragen habe. Denn für die Rechtmäßigkeit der Anordnung komme es nicht auf die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Wohnungseigentümergemeinschaft an. Bei der geforderten brandschutzrechtlichen Ertüchtigung handle es sich nicht um eine Maßnahme, deren Vornahme zur Disposition der Wohnungseigentümergemeinschaft stehe, sondern um eine behördliche Anordnung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Diese können notfalls im Wege der Verwaltungsvollstreckung auch ohne entsprechende Beschlusslage durchgesetzt werden. Die Gemeinschaft könne sich seiner Verpflichtung nicht durch eine ablehnende Beschlussfassung entziehen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 09.05.2022
    [Aktenzeichen: 5 L 6/22]

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32220 Dokument-Nr. 32220

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32220

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?