wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21.09.2022
1 B 200/22 -

Kein Anspruch auf Erhaltung öffentlicher Parkplätze unmittelbar vor Grundstück

Abwehrrecht bei gravierender Verletzung des Anliegergebrauchs

Einem Anlieger steht grundsätzlich kein Anspruch auf Erhaltung öffentlicher Parkplätze vor seinem Grundstück zu. Wird jedoch sein Anliegerrecht gravierend verletzt, so kann ihm ein Abwehrrecht zustehen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2022 erfuhr eine im Saarland ansässige Gewerbebetreiberin, das aufgrund von Baumaßnahmen die etwa 13 öffentlichen Parkplätze vor ihrem Betrieb wegfallen sollten. Die Gewerbebetreiberin betrieb eine Poststelle und führte an, dass sie die Parkplätze als Ladezone benötige. Diesen Umstand hatte die Behörde eingeplant und bereits für die entfallenden Stellplätze die Errichtung einer 12 m langen Ladezone vorgesehen. Die Gewerbebetreiberin hielt dies für unzureichend und begründete dies mit pauschalen Behauptungen. Sie beantragte daher Eilrechtsschutz. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes wies den Eilrechtsantrag zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Gewerbebetreiberin.

Kein Anspruch auf Erhaltung der öffentlichen Parkplätze

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Schutz des Anliegergebrauchs erstrecke sich nicht auf die Aufrechterhaltung einer bestehenden günstigen Zufahrtsmöglichkeit oder der Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zu- und Abgangs. Ein Anlieger könne daher regelmäßig nicht beanspruchen, dass Parkplätze auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar an seinem Grundstücks eingerichtet oder erhalten bleiben. Werde aber die Erreichbarkeit im Kern wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht und sei der Anlieger dadurch gravierend betroffen, könne ihm ein Abwehrrecht zustehen. So lag der Fall hier nicht.

Keine Verletzung des Anliegergebrauchs wegen geplanter Errichtung der Ladezone

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sei der Anliegergebrauch wegen der geplanten Errichtung der Ladezone nicht verletzt worden. Die Gewerbebetreiberin habe nicht glaubhaft machen können, dass die Ladezone nicht ausreichen würde, um den Postbetrieb in zumutbarer Weise fortzuführen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 12.09.2022
    [Aktenzeichen: 5 L 1061/22]
Aktuelle Urteile aus dem Grundstücksrecht | Immobilienrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32410 Dokument-Nr. 32410

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32410

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung