die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „öffentlicher Parkplatz“ veröffentlicht wurden
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 18.12.2015
- 13 S 128/15 -
Aussteigenden sowie Einparkenden trifft auf öffentlichen Parkplätzen Pflicht zur Rücksichtnahme
Zusammenstoß von Fahrzeugtür mit einparkenden Fahrzeug begründet regelmäßig Haftungsverteilung
Einem Aussteigenden trifft auf einem öffentlichen Parkplatz gemäß § 1 Abs. 2 StVO die Pflicht, sich vor dem Türöffnen zu vergewissern, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer durch das Türöffnen geschädigt wird. Ebenso muss der Einparkende im Rahmen seiner Rücksichtnahmepflicht aus § 1 Abs. 2 StVO vorsichtig in eine Parklücke einfahren. Kommt es zu einer Kollision zwischen einer Fahrzeugtür und einem einparkenden Fahrzeug, begründet dies in der Regel eine Haftungsverteilung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 kam es auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes zu einem Verkehrsunfall, als die Beifahrerin eines parkenden Fahrzeugs von innen die Tür öffnete und dabei mit einem gerade einparkenden Fahrzeug zusammenstieß. Der Halter des parkenden Fahrzeugs klagte aufgrund des Unfalls gegen die Halterin des einparkenden Fahrzeugs auf Zahlung von Schadensersatz. Diese wies eine Verantwortlichkeit für die Kollision zurück. Die Beifahrerin habe die Tür erst geöffnet, als sie bereits mit ihrem Fahrzeug in der Parklücke gestanden habe.Das Amtsgericht St. Wendel... Lesen Sie mehr
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Kammergericht Berlin, Urteil vom 19.04.2016
- 9 U 56/14 -
Sturz an nicht winterdienstpflichtiger, gestreuter und schnee- sowie eisglatter Stelle kann dennoch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht begründen
Verkehrssicherungspflichtverletzung aufgrund fehlender Erfüllung der Winterdienstpflicht in der Umgebung der Sturzstelle
Stürzt eine Person an einer nicht winterdienstpflichtigen, nicht gestreuten und daher schnee- sowie eisglatten Stelle, so kommt dennoch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht. Dies ist dann der Fall, wenn der Winterdienstpflichtige seiner in der Umgebung der Sturzstelle bestehenden Winterdienstpflicht nicht nachgekommen ist. Ein Schadenersatzanspruch besteht aber nur dann, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass er bei Erfüllung der Winterdienstpflicht eine gestreute Stelle benutzt hätte. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Arbeitnehmer wurde von seinem Kollegen auf einer schnee- und eisglatten Parkplatzzufahrt in Berlin abgesetzt und ist dort ausgerutscht. Aufgrund des Sturzes war der Arbeitnehmer mehrere Wochen arbeitsunfähig gewesen. Das Land Berlin war zwar für den schnee- und eisglatten Parkplatz sowie den ebenfalls schnee- und eisglatten angrenzenden... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.09.2016
- 4 RVs 107/16 -
Öffentlicher Verkehr auf einem Bordellparkplatz
OLG Hamm zur Frage, ob ein versteckter Bordellparkplatz als öffentlicher Verkehrsraum anzusehen ist
Ein über eine schmale Zufahrt erreichbarer Parkplatz für ein versteckt liegendes und als solches nicht beworbenes Bordell muss kein öffentlicher Verkehrsraum sein. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil teilweise aufgehoben.
Im vorliegenden Streitfall fuhr der Angeklagte im Dezember 2015 mit seinem PKW Toyota auf einem zu einem Bordell gehörenden Parkplatz. Das als solches nicht beworbene Bordell befindet sich in einer versteckt liegenden Immobilie. Sein nicht mit Einlasshindernissen versehener Parkplatz ist nur über eine schmale Zufahrt zu erreichen. Zur Tatzeit war der Angeklagte alkoholbedingt fahruntüchtig... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 27.01.2015
- 5 K 444/14.NW -
Pflicht zur Zahlung von Abschleppkosten bei nachträglicher Aufstellung eines Parkverbotsschilds
Zahlungspflicht besteht erst vier Tage nach Aufstellung des Verbotsschilds
Parkt ein Kraftfahrer sein Fahrzeug erlaubt auf einem Parkplatz und stellt die zuständige Behörde nachträglich Parkverbotsschilder auf, hat der Kraftfahrer die Abschleppkosten zu zahlen, wenn das Fahrzeug am vierten Tag nach Aufstellung der Verbotsschilder abgeschleppt wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße entschieden.
Der Kläger stellte sein Fahrzeug am Mittwochmorgen, den 27. Februar 2013, auf dem Pfalzplatz in Haßloch ab. Er wollte sich mit Freunden treffen, um gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Zu diesem Zeitpunkt war das Parken auf dem Pfalzplatz erlaubt. Mehrere Schilder an den umliegenden Straßen und im Zufahrtsbereich des Pfalzplatzes wiesen hin auf „Pfalzplatz unbegrenzt P“. Auf dem Pfalzplatz... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.07.2014
- III ZR 550/13 -
Beschädigung eines tiefergelegten PKW beim Überhangparken: Verkehrssicherungspflichtiger muss weder für gefahrloses Überhangparken sorgen noch vor dessen Gefahren warnen
Erkennbare Parkplatzbegrenzung erfordert besondere Aufmerksamkeit des Autofahrers
Wird ein tiefergelegter PKW beim Überhangparken durch die erkennbare Parkplatzbegrenzung beschädigt, so steht dem PKW-Fahrer regelmäßig kein Schadenersatzanspruch zu. Denn der für den Parkplatz Verkehrssicherungspflichtige muss weder für ein gefahrloses Überhangparken sorgen noch vor dessen Gefahren warnen. Vielmehr muss der Autofahrer eine besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im September 2012 fuhr der Fahrer eines tiefergelegten PKW in eine Parktasche eines öffentlichen Parkplatzes. Da die Beleuchtung des Parkplatzes noch nicht fertiggestellt war, war der Parkplatz unbeleuchtet und daher dunkel. Der PKW-Fahrer wollte mit dem vorderen Karosserieteil seines Fahrzeugs über die Parkplatzbegrenzung... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.08.2014
- 9 U 26/14 -
Ausparkendes Fahrzeug hat fließendem Verkehr auf Zufahrtsstraße eines Parkplatzes Vorrang einzuräumen
OLG Hamm klärt Vorfahrtsregel auf Zufahrtsstraßen von Parkplätzen
Auf öffentlichen Parkplätzen kann der fließende Verkehr - ausnahmsweise - auf ein Warten des aus einem Stellplatz ein- oder ausfahrenden Verkehrsteilnehmers vertrauen, wenn die Fahrspuren zwischen den Parkplätzen Straßencharakter haben und vorrangig der Zu- und Abfahrt von Fahrzeugen dienen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Paderborn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2013 befuhr der Lastzug des Klägers aus Hünxe auf dem an der BAB 44 gelegenen Rastplatz Eringerfeld in Geseke den zur Autobahnauffahrt führenden Zufahrtsweg. An diesen grenzen rechtsseitig ca. 18 schräg angeordnete Lkw-Stellplätze, von denen die Einfahrt in die Zufahrtsstraße möglich ist. Auf dem letzten Stellplatz rangierte der Lastzug... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2014
- 1 Sa 17/13 -
Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf kostenlose Nutzung eines Betriebsparkplatzes kraft betrieblicher Übung
Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet für Arbeitnehmer Parkplätze bereitzuhalten
Ein Rechtsanspruch auf die künftige kostenlose Nutzung eines Betriebsparkplatzes (hier: Großparkplatz eines Klinikums) besteht jedenfalls dann nicht kraft betrieblicher Übung, wenn der Arbeitgeber im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen die bisherige Parkplatzanlage beseitigt und unter erheblichen Aufwendungen eine neue Parkplatzfläche schafft. In diesem Fall dürfen die Arbeitnehmer auch bei einer jahrelangen kostenlosen Nutzung des Betriebs-parkplatzes nicht berechtigterweise davon ausgehen, der Arbeitgeber werde auch künftig kostenlose Parkplätze bereitstellen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Die Parteien des zugrunde liegenden Falls streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger einen kostenfreien Parkplatz auf dem Parkplatz des Klinikums zur Verfügung zu stellen. Bis zu einer im Jahr 2011 beginnenden Neubau- und Umbaumaßnahme standen auf dem Klinikgelände insgesamt 558 Stellplätze zum Parken auf verschiedenen Parkplätzen und einem Parkdeck zur Verfügung.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Norden, Urteil vom 30.05.1986
- 5 C 1126/85 -
Abstellen eines Fahrzeugs mit spaltweit geöffnetem Seitenfenster auf einem stark besuchten Parkplatz zur Mittagszeit ist nicht grob fahrlässig
Versicherung daher nicht von Leistung befreit
Stellt ein Autofahrer sein Fahrzeug auf einem stark besuchten öffentlichen Parkplatz zur Mittagszeit ab und lässt er aufgrund der sommerlichen Hitze das Seitenfenster einen spaltweit offen, so ist darin kein grob fahrlässiges Verhalten zu sehen. Dies hat das Amtsgericht Norden entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stellte ein Autofahrer sein Fahrzeug im August 1985 für etwa zwei Stunden auf dem öffentlichen Parkplatz eines Krankenhauses ab. Dabei ließ er das vordere Seitenfenster wegen der herrschenden Hitze einen spaltweit offen. Nachdem der Autofahrer zurück zu seinem Fahrzeug kam, stellte er fest, dass sein Autoradio mit dem Kassettenrecorder gestohlen wurde. Die... Lesen Sie mehr