wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „öffentlicher Parkplatz“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.11.2022
- VI ZR 344/21 -

BGH: Vorfahrtsregel "rechts vor links" findet auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung keine Anwendung

Voraussetzung ist fehlender eindeutiger Straßencharakter der vorhandenen Fahrspuren

Die Vorfahrtsregel "rechts vor links" gilt auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung nicht, es sei denn, die vorhandenen Fahrspuren weisen einen eindeutigen Straßencharakter auf. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einem Parkplatz eines Baumarkts in Schleswig-Holstein kam es im August 2018 zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw. Die durch markierte Parkbuchten gekennzeichneten Parkflächen des Parkplatzes waren durch sich teilweise kreuzende, durch ihre Pflasterung nicht von den Parkbuchten abgehobene Fahrspuren erschlossen. Die Kollision ereignete sich an einer "Kreuzung". Eine Beschilderung zur Vorfahrtsregelung war nicht vorhanden. Es bestand nachfolgend Streit darüber, ob die Vorfahrtsregelung "rechts vor links" zu beachten war. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Lübeck verneinten dies. Nunmehr... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21.09.2022
- 1 B 200/22 -

Kein Anspruch auf Erhaltung öffentlicher Parkplätze unmittelbar vor Grundstück

Abwehrrecht bei gravierender Verletzung des Anliegergebrauchs

Einem Anlieger steht grundsätzlich kein Anspruch auf Erhaltung öffentlicher Parkplätze vor seinem Grundstück zu. Wird jedoch sein Anliegerrecht gravierend verletzt, so kann ihm ein Abwehrrecht zustehen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2022 erfuhr eine im Saarland ansässige Gewerbebetreiberin, das aufgrund von Baumaßnahmen die etwa 13 öffentlichen Parkplätze vor ihrem Betrieb wegfallen sollten. Die Gewerbebetreiberin betrieb eine Poststelle und führte an, dass sie die Parkplätze als Ladezone benötige. Diesen Umstand hatte die Behörde eingeplant und bereits... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.07.2019
- VI ZR 184/18 -

BGH: Glättestellen im Bereich zwischen parkenden Fahrzeugen auf Kundenparkplatz eines Supermarktes müssen nicht bestreut werden

Unzumutbarkeit einer ständigen Kontrolle und händischen Bestreuung

Glättestellen im Bereich zwischen zwei parkenden Fahrzeugen eines öffentlichen Kundenparkplatzes eines Supermarktes müssen nicht bestreut werden. Eine ständige Kontrolle und händische Bestreuung des Bereichs ist unzumutbar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen 8.15 Uhr eines Tages im Dezember 2013 herrschte auf einen Kundeparkplatz eines Supermarktes allgemeine Glätte. Da der Bereich zwischen den parkenden Fahrzeugen nicht bestreut war, rutschte eine Kundin nach dem Aussteigen aus dem Pkw auf eine Glatteisstelle aus und verletzte sich. Sie klagte anschließend gegen die Betreiberin des Supermarktes... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 18.12.2015
- 13 S 128/15 -

Aussteigenden sowie Einparkenden trifft auf öffentlichen Parkplätzen Pflicht zur Rücksichtnahme

Zusammenstoß von Fahrzeugtür mit einparkenden Fahrzeug begründet regelmäßig Haftungsverteilung

Einem Aussteigenden trifft auf einem öffentlichen Parkplatz gemäß § 1 Abs. 2 StVO die Pflicht, sich vor dem Türöffnen zu vergewissern, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer durch das Türöffnen geschädigt wird. Ebenso muss der Einparkende im Rahmen seiner Rück­sicht­nahme­pflicht aus § 1 Abs. 2 StVO vorsichtig in eine Parklücke einfahren. Kommt es zu einer Kollision zwischen einer Fahrzeugtür und einem einparkenden Fahrzeug, begründet dies in der Regel eine Haftungsverteilung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 kam es auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes zu einem Verkehrsunfall, als die Beifahrerin eines parkenden Fahrzeugs von innen die Tür öffnete und dabei mit einem gerade einparkenden Fahrzeug zusammenstieß. Der Halter des parkenden Fahrzeugs klagte aufgrund des Unfalls gegen die Halterin des einparkenden Fahrzeugs auf Zahlung... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 19.04.2016
- 9 U 56/14 -

Sturz an nicht winter­dienst­pflichtiger, gestreuter und schnee- sowie eisglatter Stelle kann dennoch Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht begründen

Verkehrs­sicherungs­pflichtverletzung aufgrund fehlender Erfüllung der Winterdienstpflicht in der Umgebung der Sturzstelle

Stürzt eine Person an einer nicht winter­dienst­pflichtigen, nicht gestreuten und daher schnee- sowie eisglatten Stelle, so kommt dennoch eine Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht in Betracht. Dies ist dann der Fall, wenn der Winter­dienst­pflichtige seiner in der Umgebung der Sturzstelle bestehenden Winterdienstpflicht nicht nachgekommen ist. Ein Schaden­ersatz­anspruch besteht aber nur dann, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass er bei Erfüllung der Winterdienstpflicht eine gestreute Stelle benutzt hätte. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Arbeitnehmer wurde von seinem Kollegen auf einer schnee- und eisglatten Parkplatzzufahrt in Berlin abgesetzt und ist dort ausgerutscht. Aufgrund des Sturzes war der Arbeitnehmer mehrere Wochen arbeitsunfähig gewesen. Das Land Berlin war zwar für den schnee- und eisglatten Parkplatz sowie den ebenfalls schnee- und eisglatten angrenzenden... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.09.2016
- 4 RVs 107/16 -

Öffentlicher Verkehr auf einem Bordellparkplatz

OLG Hamm zur Frage, ob ein versteckter Bordellparkplatz als öffentlicher Verkehrsraum anzusehen ist

Ein über eine schmale Zufahrt erreichbarer Parkplatz für ein versteckt liegendes und als solches nicht beworbenes Bordell muss kein öffentlicher Verkehrsraum sein. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil teilweise aufgehoben.

Im vorliegenden Streitfall fuhr der Angeklagte im Dezember 2015 mit seinem PKW Toyota auf einem zu einem Bordell gehörenden Parkplatz. Das als solches nicht beworbene Bordell befindet sich in einer versteckt liegenden Immobilie. Sein nicht mit Einlasshindernissen versehener Parkplatz ist nur über eine schmale Zufahrt zu erreichen. Zur Tatzeit war der Angeklagte alkoholbedingt fahruntüchtig... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 27.01.2015
- 5 K 444/14.NW -

Pflicht zur Zahlung von Abschleppkosten bei nachträglicher Aufstellung eines Parkverbotsschilds

Zahlungspflicht besteht erst vier Tage nach Aufstellung des Verbotsschilds

Parkt ein Kraftfahrer sein Fahrzeug erlaubt auf einem Parkplatz und stellt die zuständige Behörde nachträglich Parkverbotsschilder auf, hat der Kraftfahrer die Abschleppkosten zu zahlen, wenn das Fahrzeug am vierten Tag nach Aufstellung der Verbotsschilder abgeschleppt wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße entschieden.

Der Kläger stellte sein Fahrzeug am Mittwochmorgen, den 27. Februar 2013, auf dem Pfalzplatz in Haßloch ab. Er wollte sich mit Freunden treffen, um gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Zu diesem Zeitpunkt war das Parken auf dem Pfalzplatz erlaubt. Mehrere Schilder an den umliegenden Straßen und im Zufahrtsbereich des Pfalzplatzes wiesen hin auf „Pfalzplatz unbegrenzt P“. Auf dem Pfalzplatz... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.07.2014
- III ZR 550/13 -

Beschädigung eines tiefergelegten PKW beim Überhangparken: Verkehrs­sicherungs­pflichtiger muss weder für gefahrloses Überhangparken sorgen noch vor dessen Gefahren warnen

Erkennbare Parkplatzbegrenzung erfordert besondere Aufmerksamkeit des Autofahrers

Wird ein tiefergelegter PKW beim Überhangparken durch die erkennbare Parkplatzbegrenzung beschädigt, so steht dem PKW-Fahrer regelmäßig kein Schaden­ersatz­anspruch zu. Denn der für den Parkplatz Verkehrs­sicherungs­pflichtige muss weder für ein gefahrloses Überhangparken sorgen noch vor dessen Gefahren warnen. Vielmehr muss der Autofahrer eine besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im September 2012 fuhr der Fahrer eines tiefergelegten PKW in eine Parktasche eines öffentlichen Parkplatzes. Da die Beleuchtung des Parkplatzes noch nicht fertiggestellt war, war der Parkplatz unbeleuchtet und daher dunkel. Der PKW-Fahrer wollte mit dem vorderen Karosserieteil seines Fahrzeugs über die Parkplatzbegrenzung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.08.2014
- 9 U 26/14 -

Ausparkendes Fahrzeug hat fließendem Verkehr auf Zufahrtsstraße eines Parkplatzes Vorrang einzuräumen

OLG Hamm klärt Vorfahrtsregel auf Zufahrtsstraßen von Parkplätzen

Auf öffentlichen Parkplätzen kann der fließende Verkehr - ausnahmsweise - auf ein Warten des aus einem Stellplatz ein- oder ausfahrenden Verkehrsteilnehmers vertrauen, wenn die Fahrspuren zwischen den Parkplätzen Straßencharakter haben und vorrangig der Zu- und Abfahrt von Fahrzeugen dienen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Paderborn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2013 befuhr der Lastzug des Klägers aus Hünxe auf dem an der BAB 44 gelegenen Rastplatz Eringerfeld in Geseke den zur Autobahnauffahrt führenden Zufahrtsweg. An diesen grenzen rechtsseitig ca. 18 schräg angeordnete Lkw-Stellplätze, von denen die Einfahrt in die Zufahrtsstraße möglich ist. Auf dem letzten Stellplatz rangierte der Lastzug... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2014
- 1 Sa 17/13 -

Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf kostenlose Nutzung eines Betriebsparkplatzes kraft betrieblicher Übung

Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet für Arbeitnehmer Parkplätze bereitzuhalten

Ein Rechtsanspruch auf die künftige kostenlose Nutzung eines Betriebsparkplatzes (hier: Großparkplatz eines Klinikums) besteht jedenfalls dann nicht kraft betrieblicher Übung, wenn der Arbeitgeber im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen die bisherige Parkplatzanlage beseitigt und unter erheblichen Aufwendungen eine neue Parkplatzfläche schafft. In diesem Fall dürfen die Arbeitnehmer auch bei einer jahrelangen kostenlosen Nutzung des Betriebs-parkplatzes nicht berechtigterweise davon ausgehen, der Arbeitgeber werde auch künftig kostenlose Parkplätze bereitstellen. Dies entschied das Landes­arbeits­gericht Baden-Württemberg.

Die Parteien des zugrunde liegenden Falls streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger einen kostenfreien Parkplatz auf dem Parkplatz des Klinikums zur Verfügung zu stellen. Bis zu einer im Jahr 2011 beginnenden Neubau- und Umbaumaßnahme standen auf dem Klinikgelände insgesamt 558 Stellplätze zum Parken auf verschiedenen Parkplätzen und einem Parkdeck zur Verfügung.... Lesen Sie mehr




Werbung