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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.06.2012
- 7 A 10286/12.OVG -
Zu Unrecht gewährtes Blindengeld muss nicht immer zurückgezahlt werden
Hinweis auf Mitteilungspflichten müssen für Blinde in wahrnehmbarer Form übermittelt werden
Teilt ein blinder Mensch der Sozialbehörde seinen Umzug in ein Seniorenheim nicht mit, handelt er nicht grob fahrlässig, wenn ihm der Hinweis auf die entsprechende Mitteilungspflicht in dem Bescheid über die Gewährung von Blindengeld nicht in einer für ihn wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht wurde. Deshalb muss er zu Unrecht gewährtes Blindengeld nicht zurückzahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Die beklagte Stadt des zugrunde liegenden Streitfalls bewilligte dem blinden Kläger ab Dezember 2005
Mitteilungspflicht wurde nicht grob fahrlässig verletzt
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gab hingegen der Berufung des Klägers statt. Zwar habe der Kläger das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Bayerisches Landessozialgericht korrigiert 25-jährige Verwaltungspraxis zugunsten blinder Menschen
(Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.01.2009
[Aktenzeichen: L 15 BL 7/09]) - Streichung von Blindengeld rechtfertigt keine nachträgliche Erhöhung einer Abfindungszahlung
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 30.06.2006
[Aktenzeichen: 6 U 38/06])
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Dokument-Nr. 13765
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