Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.03.2022
- 19 A 2172/20 -
Einbürgerung: Analphabetismus kein Grund für Nichtteilnahme an Deutschkurs
Analphabetismus ist keine Krankheit oder Behinderung im Sinne von § 10 Abs. 6 StAG
Analphabetismus stellt keine Krankheit oder Behinderung im Sinne von § 10 Abs. 6 StAG dar und rechtfertigt daher nicht die Weigerung einen Deutschkurs zu besuchen. Eine Einbürgerung kommt dann wegen der fehlenden Sprachkenntnisse nicht in Betracht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde in Nordrhein-Westfalen die
Analphabetismus kein Grund für Nichtteilnahme an Deutschkurs
Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass derzeit die Einbürgerungsvoraussetzungen bei der Klägerin nicht vorliegen. Die
Analphabetismus ist keine Krankheit oder Behinderung
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sei
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 09.07.2020
[Aktenzeichen: 9 K 3384/17]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31691
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31691
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.