Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.04.2022
- 14 B 255/22 -
Genehmigter Wohnhausabbruch unter Auflage der Ausgleichszahlung: Absicherung der Zahlung durch Sicherheitsleistung
Forderung der Sicherheitsleistung steht im Ermessen der Behörde
Wird der Abbruch eines Wohnhauses unter der Auflage einer Ausgleichszahlung für den Fall genehmigt, dass der geplante Ersatzwohnraum nicht geschaffen wird, kann die Behörde eine Sicherheitsleistung verlangen. Die Forderung der Sicherheitsleistung steht dabei im Ermessen der Behörde. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2021 wurde einer Grundstückseigentümerin der Abbruch eines Wohnhauses genehmigt. Die Genehmigung war jedoch mit der Auflage verbunden,
Forderung einer Sicherheitsleistung zur Absicherung der Ausgleichszahlung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied zu Gunsten der Grundstückseigentümerin. Zwar dürfe die Genehmigung zum
Absehen von Sicherheitsleistung bei finanzieller Überforderung
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts habe die Behörde hier das Ermessen fehlerhaft ausgeübt. Denn sie habe nicht den Vortrag der Grundstückseigentümern berücksichtigt, ihr sei die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 07.02.2022
[Aktenzeichen: 16 L 1774/21]
Jahrgang: 2022, Seite: 329 WuM 2022, 329
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31974
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31974
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.