Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.01.2022
- 13 B 33/22.NE -
OVG NRW: Maskenpflicht und 3G-Regel bei Versammlungen im Freien bleiben bestehen
Meinungsäußerungen auch mit Masken möglich
Das Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die aufgrund der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen bei Versammlungen im Freien geltenden Schutzmaßnahmen abgelehnt.
Nach der aktuellen nordrhein-westfälischen
Gegner der Coronapolitik sieht sich in seinen Grundrechten verletzt
Durch diese Regelungen sieht sich ein aus Lohmar stammender Antragsteller, der nach eigenem Bekunden in Nordrhein-Westfalen regelmäßig Versammlungen veranstaltet, um gegen die Corona-Politik zu demonstrieren, in seinen Grundrechten der
Geltende Schutzmaßnahmen für Versammlungen im Freien voraussichtlich verhältnismäßig
Dem ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Nach Auffassung des OVG sind die für Versammlungen im Freien geltenden
Auch Zugangsbeschränkung voraussichtlich verhältnismäßig
Die für die Versammlungen im Freien bei gleichzeitig mehr als 750 Teilnehmenden aufgestellte Zugangsbeschränkung (sogenannte 3G-Regel) ist ebenfalls voraussichtlich verhältnismäßig. Jedenfalls bei dieser Größe ist typischerweise zu erwarten, dass die Einhaltung des Mindestabstands und die Beachtung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31293
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31293
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.