wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 10. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.8/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 12.08.2022
4 B 61/21 -

OVG bestätigt Schließung und Versiegelung einer für das „Königreich Deutschland“ geführten Gaststätte in Köln

Fehlende Gast­stätten­erlaubnis und Unzuverlässigkeit der Betreiberin rechtfertigen Schließung

Die Stadt Köln war berechtigt, eine Gaststätte ohne vorherige schriftliche Anordnung zu schließen und zu versiegeln, die eine Gastwirtin als „Zweckbetrieb“ für das „Königreich Deutschland“ führen wollte. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes durch Beschluss entschieden.

Die Antragstellerin, die sich als Staatsangehörige des „Königreichs Deutschland“ begreift, betrieb in Köln eine Gaststätte, die sie als „Zweckbetrieb“ des „Königreichs Deutschland“ in Form eines Vereinslokals ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis führen wollte. Zutritt zum Lokal sollten nur „Staatsangehörige und Zugehörige des Königreichs Deutschlands“ haben. Gäste wurden darauf hingewiesen, dass sie mit dem Betreten des Lokals temporär Zugehörige des „Königreichs Deutschlands“ seien. Am Tag der Eröffnung als „Zweckbetrieb“ wurden Hygienevorschriften unter dem Vorwand nicht eingehalten, neben dem Recht des „Königreichs“ seien keine weiteren Rechte und Pflichten zu beachten. Wegen der Fortsetzung des Betriebs am Folgetag schloss die Stadt Köln die Gaststätte und versiegelte sie. In der schriftlichen Bestätigung dieser Maßnahmen untersagte sie der Antragstellerin zugleich jede weitere selbstständige Gewerbeausübung und drohte weitere Zwangsmittel an.

Betreiberin fehlt Gaststättenerlaubnis und Zuverlässigkeit für den Betrieb einer Gaststätte

Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag im Wesentlichen zurückgewiesen. Die Stadt Köln war zur Schließung und Versiegelung der Gaststätte befugt. Die Antragstellerin hatte nicht die erforderliche Gaststättenerlaubnis. Zudem hat sie sich als unzuverlässig für den Betrieb einer Gaststätte erwiesen, weil sie das „Königreich Deutschland“ erkennbar als allein für die Betriebsführung verantwortlich ansah, hierfür selbst keine Verantwortung übernahm und jegliche Bereitschaft fehlte, den Betrieb unter Beachtung des geltenden deutschen Rechts zu führen. Entgegen dem durch Aushänge erzeugten Eindruck kann das „Königreich Deutschland“ keine eigene Rechtsordnung schaffen. Nach geltendem Recht ist es dem „Königreich Deutschland“ auch nicht unter Berufung auf die Vereinigungsfreiheit möglich, das Lokal als Zweckbetrieb durch abhängige Inhaber verantwortlich zu betreiben. Die Gaststätte war zudem kein „Vereinslokal“, weil sie dem „Königreich Deutschland“, das schon kein Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, nicht vom Eigentümer überlassen war.

Erweiterte Gewerbeuntersagung und weiterer Zwangsmittelandrohungen rechtswidrig

Hinsichtlich der erweiterten Gewerbeuntersagung und weiterer Zwangsmittelandrohungen hatte der Antrag hingegen Erfolg, weil diese Entscheidungen anders als die Schließung der Gaststätte wegen fehlender Dringlichkeit nicht ohne vorherige Verwaltungsentscheidung hätten vollzogen werden dürfen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Gaststättenrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32116 Dokument-Nr. 32116

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32116

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.8 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH