Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 29.11.2022
- 4 A 2856/18 -
Ausnahme für eine weitere Beratungsstelle ohne Leitung durch einen anderen Steuerberater
Anspruch auf Ausnahmegenehmigung bei fehlender konkreter Gefährdung von Berufspflichten
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe einem Steuerberater eine Ausnahmegenehmigung dafür erteilen muss, dass dieser seine weitere, circa 40 km von seiner beruflichen Niederlassung entfernte Beratungsstelle ohne einen anderen Steuerberater als Leiter betreiben darf.
Steuerberater können neben der notwendig zu unterhaltenden beruflichen Niederlassung weitere Beratungsstellen unterhalten, soweit dadurch die Erfüllung der Berufspflichten nicht beeinträchtigt wird. Leiter der weiteren
OVG bejahrt Ausnahme bei fehlender konkreter Gefährdung von Berufspflichten
Das OVG ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Das Erfordernis, für eine weitere
Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen
Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen, weil die Entscheidungspraxis zwischen den verschiedenen Steuerberaterkammern stark differiert. So hatte der Kläger vor dem Wechsel seiner Niederlassung von der damals zuständigen Steuerberaterkammer Düsseldorf mehrfach die begehrten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32479
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32479
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.