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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.08.2011
- 1 M 127/11 -
OVG Mecklenburg-Vorpommern: FDP erhält keine Genehmigung für zusätzliche Wahlplakate
Anzahl der Wahlsichtwerbung hängt von notwendiger Selbstdarstellung der Partei ab
Die FDP erhält keine weitere Genehmigung für zusätzliche Wahlplakate in Eggesin. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden und damit die Beschwerde des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen.
Im hiesigen Fall hat der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der
Verfassungsrechtlich Anspruch auf Wahlsichtwerbung in angemessener Weise
Das Anbringen von
OVG: 20 Plakate ausreichend
Das Gericht sieht im Fall der Stadt Eggesin die der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern/ra-online
- OVG Mecklenburg-Vorpommern: NPD hat teilweise Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis für weitere Wahlwerbeplakate
(Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.08.2011
[Aktenzeichen: 1 M 146/11, 1 M 145/11]) - VG Greifswald: Anträge von NPD und FDP auf Genehmigung zusätzlicher Wahlplakate abgelehnt
(Verwaltungsgericht Greifswald, Beschluss vom 29.07.2011
[Aktenzeichen: 6 B 726/11, 6 B 729/11 und 6 B 732/11])
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Dokument-Nr. 12194
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