wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.08.2011
1 M 146/11, 1 M 145/11 -

OVG Mecklenburg-Vorpommern: NPD hat teilweise Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis für weitere Wahlwerbeplakate

Je größer die Gemeinde, desto mehr Plakate für die NPD

Die Beschwerde der NPD wegen Genehmigung zusätzlicher Wahlplakate in Löcknitz ist erfolglos, in Wolgast jedoch teilweise erfolgreich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

Im vorliegenden Beschwerdeverfahren begehrt die NPD die Aufhebung des angegriffenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts sowie den Amtsvorsteher des Amtes Löcknitz-Penkun zu verpflichten, weitere Sondernutzungserlaubnisse für Wahlsichtwerbung zu erteilen.

Anzahl von Wahlplakaten hängt u. a. von Anzahl der Werbeplätze ab

Das Anbringen von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum ist eine nach dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern erlaubnispflichtige Sondernutzung. Dabei haben die zur Wahl zugelassenen Parteien einen Anspruch aus Verfassungsrecht darauf, in angemessener Weise Wahlsichtwerbung im Straßenraum zu betreiben. Dieser Anspruch ist allerdings auf einen Umfang beschränkt, der für die Selbstdarstellung der Partei notwendig und angemessen ist. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern führt in seinen Entscheidungen aus, dass sich die Frage nach dem Mindestmaß einer angemessenen Wahlwerbung nicht abstrakt beantworten lässt. Es hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab, unter welchen Voraussetzungen den Parteien jeweils eine nach Umfang (Zahl der Werbeplätze) und Aufstellungsort (Werbewirksamkeit des Ortes) angemessene Werbemöglichkeit eingeräumt wird.

Fall Löcknitz: 12 Plakate ausreichend

Das Gericht sieht im Fall der Gemeinde Löcknitz die der NPD zugebilligte Plakatzahl von 12 hinsichtlich des erforderlichen Mindestmaßes einer Wahlsichtwerbung als ausreichend an. Die Gemeinde lasse eine Wahlwerbung an den Orten konzentriert zu, wo in besonderer Weise zu erwarten sei, dass die Einwohner sie zur Kenntnis nehmen könnten. Das Gericht hat zudem berücksichtigt, dass die NPD in einem Zeitraum von einer Woche 80 Wahlplakate im Gemeindegebiet angebracht habe, ohne die erforderliche Sondernutzungserlaubnis zu besitzen.

Fall Wolgast: NPD steht Sondernutzungserlaubnis für weitere 28 Plakate zu

Hingegen führt die Gesamtbetrachtung aller zu berücksichtigenden Umstände in der Stadt Wolgast (flächenmäßige Ausdehnung, Bevölkerungsdichte, Gesamtzahl der dort zur Verfügung gestellten Werbeflächen etc.) dazu, dass der NPD ein weiterer Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für weitere 28 Plakate an mindestens 14 Aufstellorten zusteht. Im Übrigen wurde die Beschwerde auch in diesem Verfahren zurückgewiesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht | Wahlrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12179 Dokument-Nr. 12179

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12179

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung