Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 24.01.2018
- 2 LB 237/17 und 2 LB 194/17 -
Nicht der Wehrpflicht unterliegende Syrer können keinen Flüchtlingsschutz beanspruchen
OVG Bremen verneint drohende Verfolgung aus politischen oder sonst flüchtlingsrechtlich relevanten Gründen bei Rückkehr nach Syrien
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass männliche syrische Staatsangehörige, die deutlich vor Beginn des wehrpflichtigen Alters oder nach Überschreiten der für Reservisten geltenden Altersgrenze Syrien verlassen haben, nicht die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft beanspruchen können.
Dem jetzt 17 Jahre alten Kläger des Verfahrens 2 LB 237/17 und dem jetzt 49 Jahre alten Kläger des Verfahrens 2 LB 194/17 war vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge subsidiärer Schutz zuerkannt worden, da ihnen bei einer Rückkehr nach
Kläger befanden sich zum Zeitpunkt der Ausreise nicht (mehr) im wehrpflichtigen Alter
Auf die Berufung der beklagten Bundesrepublik hat das Oberverwaltungsgericht Bremen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Klagen abgewiesen. Seinen Urteilen hat es zugrunde gelegt, dass nach der syrischen Gesetzeslage eine Militärdienstpflicht für männliche syrische Staatsangehörige im Alter von 18 bis 42 Jahren bestehe. Dem Kläger des Verfahrens 2 LB 237/17, der im Alter von 12 Jahren aus
Obergerichte anderer Bundesländer vertreten gleiche Auffassung
Auch die Obergerichte anderer Bundesländer, die sich bisher mit der Problematik befasst haben, bewerten die Gefahr einer drohenden
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Bremen/ra-online
- Flüchtlinge aus Syrien haben bei Wehrdienstentziehung durch Flucht Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus
(Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 07.02.2018
[Aktenzeichen: 5 A 714/17.A, 5 A 1234/17.A, 5 A 1237/17.A, 5 A 1245/17.A, 5 A 1246/17.A]) - Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.05.2017
[Aktenzeichen: 14 A 2023/16.A])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25683
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25683
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.