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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2020
OVG 4 S 65.19 -

Zeigen rechts­extremistischer Tätowierungen begründet vorzeitige Beendigung des Lehrer­referen­dariats

Grobe Pflichtverletzung wegen fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Zeigt ein angehender Lehrer eine rechts­extremistische Tätowierung, so liegt darin eine grobe Verletzung der Ausbildungs- und Dienstpflichten. Wegen des damit einhergehenden fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung kann das Referendariat vorzeitig beendet werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein angehender Lehrer in Brandenburg zeigte während einer schulischen Sportveranstaltung im Juli 2018 seinen nackten Oberkörper. Dieser wies großflächige Tätowierungen auf, welche der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind. So war großflächig die SS-Losung "Meine Ehre heißt Treue" zu sehen. Der Schulleitung waren die Tätowierungen bekannt. Sie hatte den Referendar daher gebeten, diese nicht zu zeigen. Aufgrund des Zeigens der Tätowierungen wurde der Referendar mit sofortiger Wirkung aus dem Vorbereitungsdienst entfernt. Gegen die sofortige Vollziehung des Bescheids ging der Referendar gerichtlich vor. Das Verwaltungsgericht Potsdam wies sein Ansinnen zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Referendars. Er meinte unter anderem, er hätte zumindest vorher abgemahnt werden müssen.

Rechtmäßige vorzeitige Beendigung des Vorbereitungsdienstes

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Beschwerde des Referendars zurück. Die vorzeitige Beendigung des Vorbereitungsdienstes sei rechtmäßig, weil der Referendar seine Ausbildungs- und Dienstpflichten grob verletzt habe. Zu den Pflichten eines Referendars gehöre, dass er sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. An der Verfassungstreue von Lehrern sei aufgrund ihrer Tätigkeit die gleichen oder zumindest ähnliche Anforderungen zu stellen wie an Beamte. Ein Lehrer müsse den ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen glaubwürdig die Grundwerte der Verfassung vermitteln können.

Rechtsextremistische Tätowierungen bezeugen Abkehr von Verfassungsordnung

Eine Person, die sich Tätowierungen mit rechtsextremistischem Inhalt auf die Haut tätowieren lässt und diese weiterhin trägt, dokumentiere nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts in plakativer Weise ihr dauerhaftes Bekenntnis zu dieser Anschauung und damit ihre Abkehr von der Verfassungsordnung. Im vorliegenden Fall komme erschwerend hinzu, dass der Referendar die Tätowierungen gegenüber Angehörigen der Schulgemeinschaft gezeigt hat.

Kein Erfordernis einer vorherigen Abmahnung

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts komme es auf eine vorherige Abmahnung nicht an. Im vorliegenden Fall gehe es nicht um eine verhaltensbedingte Kündigung, deren Voraussetzung grundsätzlich eine Abmahnung ist. Auf die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen komme es hier nicht an.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 27.11.2019
    [Aktenzeichen: VG 12 L 668/19]
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Dokument-Nr.: 28658 Dokument-Nr. 28658

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