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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2020
- OVG 4 S 65.19 -
Zeigen rechtsextremistischer Tätowierungen begründet vorzeitige Beendigung des Lehrerreferendariats
Grobe Pflichtverletzung wegen fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Zeigt ein angehender Lehrer eine rechtsextremistische Tätowierung, so liegt darin eine grobe Verletzung der Ausbildungs- und Dienstpflichten. Wegen des damit einhergehenden fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung kann das Referendariat vorzeitig beendet werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein angehender
Rechtmäßige vorzeitige Beendigung des Vorbereitungsdienstes
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Beschwerde des Referendars zurück. Die
Rechtsextremistische Tätowierungen bezeugen Abkehr von Verfassungsordnung
Eine Person, die sich Tätowierungen mit rechtsextremistischem Inhalt auf die Haut tätowieren lässt und diese weiterhin trägt, dokumentiere nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts in plakativer Weise ihr dauerhaftes Bekenntnis zu dieser Anschauung und damit ihre Abkehr von der Verfassungsordnung. Im vorliegenden Fall komme erschwerend hinzu, dass der
Kein Erfordernis einer vorherigen Abmahnung
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts komme es auf eine vorherige Abmahnung nicht an. Im vorliegenden Fall gehe es nicht um eine verhaltensbedingte Kündigung, deren Voraussetzung grundsätzlich eine Abmahnung ist. Auf die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen komme es hier nicht an.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 27.11.2019
[Aktenzeichen: VG 12 L 668/19]
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Dokument-Nr. 28658
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