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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Referendarin“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.11.2020
- 2 C 5.19 -

BVerfG zum Kopftuchverbot für Rechts­referendarinnen

Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin nur auf gesetzlicher Grundlage

Eine Rechtsreferendarin konnte eine Auflage, die ihr das Tragen eines Kopftuchs bei hoheitlichen Tätigkeiten im Referendariat untersagt, in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren auch dann noch - mit der Fortsetzungs­feststellungs­klage - angreifen, wenn die Auflage nach acht Monaten mangels Bedeutung für die weiteren Aus­bildungs­stationen aufgehoben worden war. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig entschieden.

Die Klägerin ist muslimischen Glaubens und trägt als Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung ein Kopftuch. Im September 2014 wurde sie in Bayern zu dem im Oktober beginnenden juristischen Vorbereitungsdienst mit der Auflage zugelassen, dass "bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung (z.B. Wahrnehmung des staatsanwaltlichen Sitzungsdienstes, Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen in der Zivilstation) keine Kleidungsstücke, Symbole und andere Merkmale getragen werden dürfen, die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die religiös-weltanschauliche Neutralität der Dienstausübung zu beeinträchtigen." Der Widerspruch der Klägerin gegen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2020
- 10 L 1954/20 -

Corona-Pandemie: Teilnahme an Arbeits­gemeinschaften im Präsenzbetrieb für Rechtsreferendare zumutbar

Schutzmaßmaßnahmen und Hygienekonzept stellen ausreichende Schutz vor Infektionsgefahr dar

Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Rechtsreferendarin, die im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf ihren juristischen Vorbereitungsdienst leistet, nicht unter Hinweis auf eine Gefährdung ihrer Eltern, mit denen sie in Haushaltsgemeinschaft lebt, verlangen kann, von der Präsenzpflicht in der Arbeitsgemeinschaft befreit zu werden.

Eine Rechtsreferendarin verlangte die Befreiung von der Präsenzpflicht in der Arbeitsgemeinschaft durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Mit Schreiben vom 3. September 2020 hatte der Präsident des für sie zuständigen Landgerichts die Wiedereinführung des Präsenzbetriebs und die Anwesenheit aller Rechtsreferendare in den Arbeitsgemeinschaften ab Anfang Oktober 2020... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2020
- OVG 4 S 65.19 -

Zeigen rechts­extremistischer Tätowierungen begründet vorzeitige Beendigung des Lehrer­referen­dariats

Grobe Pflichtverletzung wegen fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Zeigt ein angehender Lehrer eine rechts­extremistische Tätowierung, so liegt darin eine grobe Verletzung der Ausbildungs- und Dienstpflichten. Wegen des damit einhergehenden fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung kann das Referendariat vorzeitig beendet werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein angehender Lehrer in Brandenburg zeigte während einer schulischen Sportveranstaltung im Juli 2018 seinen nackten Oberkörper. Dieser wies großflächige Tätowierungen auf, welche der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind. So war großflächig die SS-Losung "Meine Ehre heißt Treue" zu sehen. Der Schulleitung waren die Tätowierungen bekannt.... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.01.2020
- 2 BvR 1333/17 -

Kopftuchverbot für Rechts­referendarinnen verfassungsgemäß

Eingriff in Glaubensfreiheit und weitere Grundrechte gerechtfertigt

Das Bundes­verfassungs­gericht hat die Verfassungs­beschwerde einer hessischen Rechtsreferendarin gegen das Verbot, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, zurückgewiesen. Danach ist die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, aus verfassungs­rechtlicher Sicht zu respektieren. Zwar stellt diese Pflicht einen Eingriff in die Glaubensfreiheit und weitere Grundrechte der Beschwerdeführerin dar. Dieser ist aber gerechtfertigt. Als rechtfertigende Verfassungsgüter kommen die Grundsätze der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sowie die negative Religionsfreiheit Dritter in Betracht. Hier kommt keiner der kollidierenden Rechtspositionen ein derart überwiegendes Gewicht zu, das dazu zwänge, der Beschwerdeführerin das Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal zu verbieten oder zu erlauben.

Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens war Rechtsreferendarin im Land Hessen. Sie trägt in der Öffentlichkeit ein Kopftuch. Noch vor Aufnahme der Ausbildung wurde sie durch das Oberlandesgericht mit einem Hinweisblatt darüber belehrt, dass sich nach hessischer Gesetzeslage Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst gegenüber Bürgerinnen und Bürgern religiös... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.06.2017
- 2 BvR 1333/17 -

Referendarin im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen scheitert mit Eilantrag gegen Kopftuchverbot

Auch Rechtsreferendare haben als Repräsentanten staatlicher Gewalt staatliches Neutralitätsgebot zu beachten

Das Bundes­verfassungs­gericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Referendarin im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen abgelehnt. In Hessen dürfen Rechts­referendarinnen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, bei Verhandlungen im Gerichtssaal nicht auf der Richterbank sitzen, keine Sitzungsleitungen und Beweisaufnahmen durchführen, keine Sitzungs­vertretungen für die Amtsanwaltschaft übernehmen und während der Verwaltungsstation keine Anhörungs­ausschuss­sitzung leiten. Die Beschwerdeführerin, die als Ausdruck ihrer individuellen Glaubensüberzeugung in der Öffentlichkeit ein Kopftuch trägt, wandte sich mit ihrer Verfassungs­beschwerde und dem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen diese Beschränkungen und rügt vornehmlich die Verletzung ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und ihrer Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG). Die Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts beruht auf einer Folgenabwägung.

Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens hat die deutsche und die marokkanische Staatsbürgerschaft. Als Ausdruck ihrer individuellen Glaubensüberzeugung trägt sie in der Öffentlichkeit ein Kopftuch. Sie ist seit Januar 2017 Rechtsreferendarin im Land Hessen. Referendarinnen im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.05.2017
- 1 B 1056/17 -

Hessen: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin im juristischen Vorbereitungsdienst bestätigt

Tragen religiös konnotierter Bekleidung während Ausübung des Vorbereitungs­dienstes mit Übernahme staatlicher Funktionen und Repräsentations­aufgaben verstößt gegen Neutralitätsgebot in der Justiz

Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass Rechts­referendarinnen islamischen Glaubens, die während ihrer Ausbildung ein Kopftuch tragen möchten, keine Tätigkeiten ausüben dürfen, bei denen sie von Bürgerinnen und Bürgern als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden oder wahrgenommen werden können. In der Praxis bedeutet dies insbesondere, dass Referendarinnen die ein Kopftuch tragen, bei Verhandlungen im Gerichtssaal nicht auf der Richterbank sitzen dürfen, sondern im Zuschauerraum der Sitzung beiwohnen können, keine Sitzungsleitung und / oder Beweisaufnahmen durchführen dürfen, keine Sitzungs­vertretungen für die Staatsanwaltschaft übernehmen und während der Verwaltungsstation keine Anhörungs­aus­schuss­sitzungen leiten können. Mit dieser Entscheidung gab der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof der Beschwerde des Landes Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium der Justiz, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. April 2017 statt, durch den die antragstellende Referendarin mit ihrem entsprechenden Eilantrag noch gegen das Land obsiegte.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin trat Anfang dieses Jahres den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Frankfurt am Main an. Als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugung trägt sie ein Kopftuch, das Haare und den Hals bedeckt.Bereits vor Aufnahme ihres Referendardienstes hatte sie über das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Hinweisblatt... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.04.2017
- 9 L 1298/17.F -

Rechtsreferendarin darf juristischen Vorbereitungsdienst mit Kopftuch antreten

Kopftuchverbot kann nicht allein durch abstrakte Gefährdung der staatlichen Neutralität gerechtfertigt werden

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes entschieden, dass eine Rechtsreferendarin islamischen Glaubens ihren juristischen Vorbereitungsdienst einschließlich eventuell durchzuführender Beweisaufnahmen und staats­anwaltschaftlicher Sitzungs­vertretungen sowie der Leitung von Anhörungs­ausschüssen mit einem Kopftuch, das Haare und Hals bedeckt, versehen darf.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits trat im Januar 2017 den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Frankfurt am Main an. Als Ausdruck ihrer individuellen Glaubensüberzeugung trägt sie ein Kopftuch, das Haare und den Hals bedeckt.Schon vor Aufnahme des Referendardienstes hat sie über das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.04.2016
- 7 K 2639/14 E -

Ausbildungsschule ist als regelmäßige Arbeitsstätte einer Lehr­amts­referendarin anzusehen

Fahrten zur Schule lediglich mit 0,30 Euro pro Entfernungs­kilometer abziehbar

Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die Ausbildungsschule einer Lehr­amts­referendarin deren regelmäßige Arbeitsstätte darstellt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war im Streitjahr 2012 als Lehramtsreferendarin tätig. Das zuständige Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung wies sie vom 1. Mai 2012 bis zum 31. Oktober 2013 einer bestimmten Grundschule zur schulpraktischen Ausbildung zu. Diese Schule suchte sie viermal wöchentlich auf, während sie einmal in der Woche an Ausbildungsseminaren teilnahm.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.08.2015
- 6 B733/15 -

Aufnahme in juristischen Vorbereitungsdienst kann bei wiederholter Begehung von Straftaten versagt werden

Bewerber muss Berufsbild eines Volljuristen auch von seiner Persönlichkeit her gerecht werden

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst bei wiederholter Begehung von Straftaten über einen längeren Zeitraum versagt werden darf.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens, ein Mitglied im Bundes- und Landesvorstand der Partei "Die Rechte" sowie der mittlerweile verbotenen "Kameradschaft Hamm", ist in der Zeit von 2004 bis 2015 insgesamt zehn Mal strafrechtlich verurteilt worden, unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, mehrfacher Beleidigung,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.12.2013
- VG 7 K 647.12 -

Polizeibeamter erhält keinen Sonderurlaub für juristischen Referendardienst

25 Monate Sonderurlaub für juristischen Referendardienst stellen keine Ausnahmesituation dar

Ein Polizeibeamter hat keinen Anspruch auf Sonderurlaub zur Ableistung des juristischen Referendardienstes. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger steht seit 1999 als Polizeibeamter im Dienst des Landes Berlin. Ab 2004 studierte er nebenbei Rechtswissenschaft. Der Polizeipräsident in Berlin bewilligte dem Kläger zur Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen für 18 Monate Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 50 %. Seinen Antrag, ihm für 25 Monate Sonderurlaub... Lesen Sie mehr




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