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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.12.2011
- OVG 11 B 24.10 -
Das Land Berlin hat keinen Anspruch auf Rückübertragung von "Rückfallvermögen" nach dem Reichsvermögen-Gesetz
Land Berlin begehrt Auszahlung in Millionenhöhe
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg musste im Berufungsverfahren Land Berlin gegen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über den Anspruch auf Rückübertragung von "Rückfallvermögen" nach dem Reichsvermögen-Gesetz entscheiden.
Das Land
Land Berlin scheitert im Berufungsverfahren
Auf die Berufung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat das Gericht das Urteil des Verwaltungsgerichts
Geltendmachung der Rückfallansprüche nicht innerhalb gesetzlicher Ausschlussfrist
Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Es könne offen bleiben, ob hinsichtlich der Grundstücksrückübertragungsansprüche die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben überhaupt die richtige Beklagte sei. Hinsichtlich der Veräußerungserlöse für bereits vor deren Gründung am 1. Januar 2005 verkaufte Grundstücke sei dies jedenfalls nicht der Fall. Solche Ansprüche könnten vielmehr nur gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden. Eine Grundstücksherausgabe scheitere daran, dass das Land
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online
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Dokument-Nr. 12714
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