die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rückübertragung“ veröffentlicht wurden
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 02.02.2012
- L 11 AS 675/10 -
Hartz IV: Trotz Immobilienvermögen kann Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen
Immobilienvermögen durch Rückübertragungsanspruch nicht verwertbar und marktfähig
Übertragen Eltern ihrem Kind ein Wohnhaus und verpachtete landwirtschaftliche Flächen, vermeken jedoch im Grundbuch einen Rückübertragungsanspruch eine Weiterveräußerung des Grundeigentums ohne ihre Zustimmung zu verhindern, hat das Kind im Bedarfsfall Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Haus und landwirtschaftliche Flächen stellen in diesem Fall kein verwertbares und marktfähiges Vermögen dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte von seinen Eltern ein Wohnhaus und verpachtete landwirtschaftliche Flächen übertragen bekommen. Im Grundbuch hatten sich die Eltern einen Rückübertragungsanspruch vorbehalten, falls ohne ihre Zustimmung das Grundeigentum weiter veräußert werden sollte. Zudem war einem Enkelkind das Grundstück bis 2017 notariell gesichert. Aus ihrer Sicht wollten die Eltern - zugunsten Ihres Enkels - wegen des Umganges des Klägers mit Geld in der Vergangenheit ein Verschleudern der Immobilien verhindern. Als der Kläger Hartz IV- Leistungen beantragte, lehnte das Jobcenter Zahlungen ab, weil der Kläger nicht bedürftig... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.12.2011
- OVG 11 B 24.10 -
Das Land Berlin hat keinen Anspruch auf Rückübertragung von "Rückfallvermögen" nach dem Reichsvermögen-Gesetz
Land Berlin begehrt Auszahlung in Millionenhöhe
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg musste im Berufungsverfahren Land Berlin gegen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über den Anspruch auf Rückübertragung von "Rückfallvermögen" nach dem Reichsvermögen-Gesetz entscheiden.
Das Land Berlin hat mit seiner Klage im Hinblick auf fünf in Berlin (West) gelegene Grundstücke aus dem sogen. Rückfallvermögen gemäß § 5 Reichsvermögen-Gesetz Ansprüche auf Rückgabe bzw. Auszahlung von Veräußerungserlösen geltend gemacht. Insgesamt beansprucht das Land Berlin Grundstücke mit einer Gesamtfläche von etwa 6,8 Mio. m² im Gesamtwert von weit über 200 Mio. EUR, darunter... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.01.2008
- 2 BvF 4/05 -
Berlin hat keinen Anspruch auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken ehemaligen Reichsvermögens
Land Berlin klagt ein paar Jahre zu spät
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage Berlins gegen den Bund auf Rückgabe von früherem Reichsvermögen abgewiesen. Das Land habe keinen Anspruch auf die Immobilien. Begründet wurde dies damit, dass die Jahresfrist zur Geltendmachung der Forderungen mit dem Vollzug der deutschen Einheit zu laufen begonnen habe und inzwischen längst verstrichen sei.
Das Deutsche Reich hatte von den Ländern und Gemeinden Grundstücke unentgeltlich oder zu einem symbolischen Preis übernommen, um diese militärisch zu nutzen. Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde das gesamte Reichsvermögen Bundesvermögen (Art. 134 Abs. 1 GG). Art. 134 Abs. 3 GG hingegen bestimmt, dass Vermögen, das dem Reich von den Ländern und Gemeinden unentgeltlich zur Verfügung... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.06.2007
- BVerwG 8 C 9.06 -
Rückübertragung eines weiteren Grundstücks der Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow abgelehnt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Rückübertragungsantrag für ein weiteres Grundstück aus dem Bereich der sog. Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow abgelehnt.
Das im Streit befindliche Grundstück war Teil einer Fläche von ca. 26 ha, die ursprünglich der damals noch zu ca. 80 % im Eigentum des jüdischen Unternehmers A. Sommerfeld stehenden Siedlungsgesellschaft gehörte und von dieser 1934 an Siedler verkauft worden war. Die Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. (JCC) hatte die Restitution u.a. dieses Grundstücks beantragt.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.12.2006
- 8 C 3.06 -
Rückübertragung eines Grundstücks der Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow abgelehnt
Restitutionsansprüche sind unbegründet
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Rückübertragungsantrag für ein Grundstück aus dem Bereich der sog. Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow abgelehnt.
Das im Streit befindliche Grundstück war Teil einer Fläche von ca. 5,8 ha, die ursprünglich der damals noch zu ca. 80 % im Eigentum des jüdischen Unternehmers A. Sommerfeld stehenden Siedlungsgesellschaft gehörte und von dieser am 15. März 1933 (aufgelassen am 16. März 1933 und im Grundbuch umgeschrieben am 11. April 1933) an die Deutsche Land- und Wohnbaugesellschaft mbH (DLB) verkauft... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.08.2006
- 8 B 121.05 -
Prinz Ernst August hat kein Anrecht auf enteignete Vermögenswerte
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Ernst August Prinz von Hannover keinen Anspruch auf eine erneute Sachentscheidung über seinen Antrag auf Rückübertragung besatzungshoheitlich enteigneter Vermögenswerte hat.
Nachdem sein Antrag auf Rückgabe des in Sachsen-Anhalt belegenen land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes und sonstigen Vermögens erfolglos war, hat Ernst August Prinz von Hannover unter Vorlage zweier Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation und des Staatlichen Archivdienstes der Russischen Föderation geltend gemacht, dass die unter der Herrschaft der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 02.02.2004
- 4 U 136/03 -
Zu den Belehrungspflichten eines bayerischen Amtsnotars
Ein Notar muss seinen Mandanten bei der Beurkundung eines Schenkungsvertrages keineswegs auf alle nur denkbaren Risiken hinweisen. Es sei nicht Aufgabe eines Notars, als "Lebensberater" der Beteiligten zu agieren. Das geht aus einem Urteil des OLG Bamberg hervor.
Die Klägerin verlangt vom beklagten Notar Schadensersatz, weil dieser sie anläßlich einer schenkweisen Überlassung eines Grundstücks an ihren inzwischen verstorbenen Sohn nicht über die Möglichkeit einer Rückübertragungsklausel belehrt hat. Nach dem Tod ihres Sohnes hat dessen Ehefrau das Grundstück zu Alleineigentum geerbt. Diese hat sich nach dem Tod ihres Ehemannes einem neuen Partner... Lesen Sie mehr