Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.05.2012
- OVG 10 B 9.11 -
Nachträglicher Einbau einer zusätzliche Haltestelle eines Aufzug in Altbau trotz Erhaltungsverordnung
Modernisierungsmaßnahme versetzt durchschnittliche Wohnung in einen zeitgemäßen Ausstattungszustand
Das Bezirksamt Berlin-Pankow ist dazu verpflichtet, eine Genehmigung zum Einbau einer zusätzlichen Haltestelle bei einem Aufzug in einem Altbau zu erteilen. Der Altbau liegt in einem Gebiet, für das das Bezirksamt Pankow eine sog. Erhaltungsverordnung erlassen hat. Ziel einer solchen Verordnung ist es, die Bevölkerungsstruktur zu erhalten und die Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
In dem zu entscheidenden Fall hat der Hauseigentümer das Dachgeschoss des ursprünglich fünfgeschossigen Altbaus ausgebaut und an das Haus mit
Bezirksamt darf Modernisierungsmaßnahmen nur ausnahmsweise versagen
Dem ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt und hat ausgeführt: Bei seiner Entscheidung hat das Bezirksamt zu beachten, dass es auch in einem Gebiet, für das eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13694
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13694
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.