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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „zeitgemäßer Ausstattungszustand“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.05.2012
- OVG 10 B 9.11 -

Nachträglicher Einbau einer zusätzliche Haltestelle eines Aufzug in Altbau trotz Erhaltungsverordnung

Modernisierungsmaßnahme versetzt durchschnittliche Wohnung in einen zeitgemäßen Ausstattungszustand

Das Bezirksamt Berlin-Pankow ist dazu verpflichtet, eine Genehmigung zum Einbau einer zusätzlichen Haltestelle bei einem Aufzug in einem Altbau zu erteilen. Der Altbau liegt in einem Gebiet, für das das Bezirksamt Pankow eine sog. Erhaltungsverordnung erlassen hat. Ziel einer solchen Verordnung ist es, die Bevölkerungsstruktur zu erhalten und die Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

In dem zu entscheidenden Fall hat der Hauseigentümer das Dachgeschoss des ursprünglich fünfgeschossigen Altbaus ausgebaut und an das Haus mit Genehmigung des Bezirksamts einen Aufzug mit einem Ausstieg für das Dachgeschoss angebaut. Den Antrag für einen weiteren Ausstieg in dem darunter liegenden Geschoss hat das Bezirksamt unter Hinweis auf die Erhaltungsverordnung abgelehnt. Sie befürchtet eine mietpreiserhöhende Aufwertung der Wohnungen durch den zusätzlichen Ausstieg und damit eine Verdrängung ansässiger, einkommensschwacher Bevölkerungsteile.Dem ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt und hat ausgeführt: Bei seiner Entscheidung... Lesen Sie mehr