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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2022
6 S 37/22 -

Bundeskanzleramt muss nicht über Termine des Altkanzlers informieren

Bundeskanzleramt nicht für konkrete Auskunftsersuchen des Antragstellers zuständig

Das Bundeskanzleramt muss einem Journalisten keine Auskunft darüber erteilen, welche Gesprächstermine das Büro von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat. Das entschied das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg.

Der Journalist wollte konkret wissen, welche Gesprächstermine das Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder für Herrn Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat.

OVG bestätigt Urteil der Vorinstanz

Das OVG bestätigt den angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin im Ergebnis. Dem Journalisten steht kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt zu. Herrn Schröders Büro sei eine eigenständige Behörde im presserechtlichen Sinn. Das Bundeskanzleramt sei daher für das Auskunftsersuchen nicht zuständig. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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Dokument-Nr.: 32090 Dokument-Nr. 32090

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