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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2022
- 6 S 37/22 -
Bundeskanzleramt muss nicht über Termine des Altkanzlers informieren
Bundeskanzleramt nicht für konkrete Auskunftsersuchen des Antragstellers zuständig
Das Bundeskanzleramt muss einem Journalisten keine Auskunft darüber erteilen, welche Gesprächstermine das Büro von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Der
OVG bestätigt Urteil der Vorinstanz
Das OVG bestätigt den angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin im Ergebnis. Dem Journalisten steht kein presserechtlicher
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32090
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