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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anrufungsauskunft“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2022
- 6 S 37/22 -

Bundeskanzleramt muss nicht über Termine des Altkanzlers informieren

Bundeskanzleramt nicht für konkrete Auskunftsersuchen des Antragstellers zuständig

Das Bundeskanzleramt muss einem Journalisten keine Auskunft darüber erteilen, welche Gesprächstermine das Büro von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat. Das entschied das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg.

Der Journalist wollte konkret wissen, welche Gesprächstermine das Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder für Herrn Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat.Das OVG bestätigt den angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin im Ergebnis. Dem Journalisten steht kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt zu. Herrn Schröders Büro sei eine eigenständige Behörde im presserechtlichen Sinn. Das Bundeskanzleramt sei daher für das Auskunftsersuchen nicht zuständig. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.Das Bundeskanzleramt muss einem Journalisten keine Auskunft darüber erteilen, welche... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.08.2017
- 11 U 71/16 -

YouTube und Google müssen bei Urheberrechts­verstoß E-Mail-Adresse ihrer Nutzer herausgeben

Gericht verneint Auskunftsanspruch für Telefonnummern und IP-Adressen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat YouTube und Google verpflichtet, die E-Mail-Adresse ihrer Nutzer im Fall einer Urheberrechts­verletzung bekanntzugeben. Zugleich hat es festgestellt, dass über die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse keine Auskunft zu erteilen ist.

Die Klägerin ist eine deutsche Filmverwerterin. Sie besitzt die ausschließlichen Nutzungsrechte an zwei Filmen, die von drei verschiedenen Nutzern der Plattform YouTube öffentlich angeboten und jeweils mehrere tausendmal abgerufen wurden. Die Nutzer handelten unter einem Pseudonym.Die Klägerin möchte diese Nutzer wegen der Verletzung ihrer Urheberrechte in Anspruch... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 25.04.2013
- 1 A 225/12 und 1 A 28/13 -

Oberbürgermeister darf Anträge auf Auskunft und Akteneinsicht von Ratsmitgliedern nicht wegen unzureichender Begründung ablehnen

Bürgermeister muss Ratsmitglieder umfassend informieren

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen Ratsmitgliedern in Angelegenheiten der Kommune auf Antrag grundsätzlich umfassend Auskunft und Akteneinsicht gewähren. Die Anträge müssen nicht begründet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig.

Im zugrunde liegenden Streitfall erklärte das Verwaltungsgericht zwei Entscheidungen des Braunschweiger Oberbürgermeisters für rechtswidrig. Dieser hatte der BIBS-Fraktion Akteneinsicht und einem Abgeordneten der Piratenpartei im Stadtrat Auskunft verweigert, weil die Anträge nicht ausreichend begründet seien.Der Abgeordnete der Piratenpartei hatte vom Oberbürgermeister... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.04.2009
- VI R 54/07 -

BFH ändert Rechtsprechung zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft

Anrufungsauskunft ist feststellender Verwaltungsakt

Der Arbeitgeber kann eine ihm erteilte Anrufungsauskunft jetzt auch durch das Finanzgericht inhaltlich überprüfen lassen. Eine dem Arbeitgeber erteilte Anrufungsauskunft stellt nicht nur eine Wissenserklärung des Finanzamts darüber dar, wie im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Sie ist vielmehr ein feststellender Verwaltungsakt. Dies entschied der Bundesfinanzhof und änderte damit seine Rechtsprechung zur Rechtsnatur einer Anrufungsauskunft (§ 42 e des Einkommensteuergesetzes - EStG -).

In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall hatte die Klägerin, ein Unternehmen, vom Finanzamt Auskunft darüber verlangt, ob ihre Mitarbeiter als Arbeitnehmer oder als Selbständige zu beurteilen seien. Das Finanzamt hatte nach Prüfung einschlägiger Unterlagen mehrfach die Auskunft erteilt, es handele sich um selbständig Tätige. Unter Änderung seiner Rechtsauffassung widerrief... Lesen Sie mehr



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