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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 06.10.2022
- 1 Ws 184/22 -
Oberlandesgericht hebt einen Haftbefehl gegen einen Mörder und Vergewaltiger auf
Haftbeschwerde wegen nicht ausreichender Termindichte erfolgreich
Das Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken hebt einen Haftbefehl wegen nicht ausreichender Termindichte auf und ordnet die Freilassung eines nicht rechtskräftig Verurteilten an.
Der Angeklagte hat sich seit dem 13. März 2020 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) in
Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Anspruch auf beschleunigte Aburteilung nicht mehr vereinbar
Das Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken hat auf die Haftbeschwerde des Angeklagten den
Verzögerung von insgesamt sechs Monate nicht hinnehmbar
Vorliegend sei in der mehr als 22 Monaten dauernden Hauptverhandlung lediglich an 57 Tagen verhandelt worden. An 20 dieser Verhandlungstage sei auch noch weniger als zwei Stunden verhandelt worden. Die dadurch eingetretene Verzögerung betrage insgesamt knapp sechs Monate (26 Wochen). Dieser Verstoß gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2022
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32251
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