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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 19.09.2013
- 2 Ss 429/13 -
Polizeibeamter wegen irrtümlichen Angriffs mit Schlagstock bei Stuttgart 21-Demo zu Recht wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt
Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt Urteil des Landgerichts Stuttgart
Die Revision eines Polizeibeamten wegen Verurteilung zur Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung ist zurückzuweisen, da in der Strafzumessung kein Rechtsfehler liegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beamte war am 30. September 2010 als Führer einer Gruppe der
Entscheidung revisionsrechtlich nicht zu beanstanden
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat diese
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2013
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart/ra-online
- Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 17.10.2012
[Aktenzeichen: 4 Cs 8 Js 29621/11] - Landgericht Stuttgart, Urteil vom 18.04.2013
[Aktenzeichen: 36 Ns 8 JS 29621/11]
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Dokument-Nr. 16869
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