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Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2007
- 4 U 80/07 -
Fahrradunfall: Helmpflicht nur für Rad-Sportler - Radler kollidiert mit sich öffnender Autotür
Kein generelles Mitverschulden bei Fahren ohne Schutzhelm
Wer als Radfahrer keinen Schutzhelm trägt, muss sich bei einem Unfall allein deshalb kein Mitverschulden anrechnen lassen. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden. Anderes gilt allerdings für sportlich ambitionierte Fahrer, die sich besonderen Risiken aussetzen.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr eine 48 Jahre alte Radlerin gegen eine
Richter: Kein Mitverschulden
Die Richter konnten kein Mitverschulen erkennen. Allein das Öffnen der
OLG Saarbrücken folgt der Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf
Das Oberlandesgericht Saarbrücken schloss sich einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urt. v. 18.6.2007 - I 1 U 278/06) an. Dieses hatte die Auffassung vertreten, dass Radfahrern, die ihr
Helmpflicht im sportlichen Bereich
Gegen ein generelles
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Das fehlende Tragen eines Fahrradhelms begründet erst dann mit den Mitverschuldensvorwurf gemäß § 254 BGB, wenn sich der Radfahrer als sportlich ambitionierter Fahrer besonderen Risiken aussetzt oder wenn in seiner persönlichen Disposition ein gesteigertes Gefährdungspotenzial besteht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2008
Quelle: ra-online (pt)
- Freizeitradfahrer dürfen ohne Fahrrad-Schutzhelm fahren
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2007
[Aktenzeichen: 1 U 278/06]) - Rennradfahrer müssen einen Schutzhelm tragen
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2007
[Aktenzeichen: I-1 U 182/06]) - Keine Schutzhelmpflicht für Radfahrer
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 29.07.1999
[Aktenzeichen: 8 U 1893/99])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2008, Seite: 210 DAR 2008, 210 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2008, Seite: 503 MDR 2008, 503 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2008, Seite: 266 NJW-RR 2008, 266 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2008, Seite: 74, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann NJW-Spezial 2008, 74 (Rainer Heß und Michael Burmann) | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2008, Seite: 202 NZV 2008, 202 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2008, Seite: 982 VersR 2008, 982
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Dokument-Nr. 6495
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