wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2007
I-1 U 182/06 -

Rennradfahrer müssen einen Schutzhelm tragen

Anderenfalls trifft einen Freizeitsportler im Falle einer Kopfverletzung ein Mitverschulden

Wer mit seinem Rennrad seinen Freizeitsport auf öffentlichen Straßen ausübt, muss grundsätzlich einen Schutzhelm tragen. Anderenfalls trifft ihn im Falle einer Kopfverletzung ein Mitverschulden, das seinen Schadensersatz­anspruch mindern oder ausschließen kann. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hatte über die Schadensersatzklage eines 67 Jahre alten Hobbyradlers zu entscheiden, der im Sommer 2005 am Niederrhein mit seinem Rennrad zu Fall geraten war, als er sich nach Durchfahren einer unübersichtlichen Rechtskurve einem Traktor mit breitem Heuwender gegenüber sah. Der Kläger, der zwar Rennkleidung, aber keinem Schutzhelm trug, hatte darauf eine Vollbremsung eingeleitet, die das Hinterrad wegrutschen ließ und ihn selbst zu Boden warf. Infolge des Sturzes hatte er schwere Kopfverletzungen, u. a. ein Schädelhirntrauma 2. Grades sowie eine Schädel- und Mittelgesichtsfraktur erlitten.

Bereits das Landgericht hatte seine Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Kläger nicht auf Sicht und damit viel zu schnell in die unübersichtliche Kurve eingefahren war. Der Senat bestätigte das Urteil, führte aber in den Entscheidungsgründen ergänzend aus, dass das Mitverschulden des Klägers auch darauf beruhe, dass er fahrlässigerweise keinen Schutzhelm getragen habe. Während man dem herkömmlichen Freizeitfahrer, der sein Gefährt ohne sportliche Ambitionen einsetze, mangels entsprechender Übung nicht ohne weiteres abverlangen könne, zu seinem eigenen Schutz vor Unfallverletzungen einen Sturzhelm zu tragen, sei die Lage bei besonders gefährdeten Radfahrergruppen wie etwa Radsport betreibenden Rennradfahrern anders zu beurteilen. Hier habe jeder die Obliegenheit, sich durch einen Schutzhelm vor Kopfverletzungen, die im Falle eines Sturzes oder der Kollision mit Kraftzeugen eintreten können, zu schützen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2007
Quelle: ra-online, OLG Düsseldorf (pm)

Ähnliche Urteile finden Sie mit unseren Suchvorschlag: „Helmpflicht Radfahrer“

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3873 Dokument-Nr. 3873

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3873

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung