wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.06.2017
4 U 33/16 -

Anspruch auf Nutzungs­ausfall­entschädi­gung nach Verkehrsunfall besteht auch bei Nutzung des Wagens der Ehefrau als Ersatzfahrzeug

Ausschluss des Anspruchs bei Nutzung eines dem Geschädigten gehörenden Ersatzfahrzeugs

Der Geschädigte hat nach einem Verkehrsunfall auch dann einen Anspruch auf Nutzungs­ausfall­entschädi­gung wegen des beschädigten Fahrzeugs, wenn er das Fahrzeug der Ehefrau nutzen kann. Der Anspruch ist nur ausgeschlossen, wenn der Geschädigte ein ihm gehörendes Ersatzfahrzeug nutzen kann. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem Verkehrsunfall im März 2015 klagte der Geschädigte gegen den Unfallverursacher vor dem Landgericht Saarbrücken auf Zahlung von Schadensersatz. Er wollte unter anderem eine Nutzungsausfallentschädigung haben, da er aufgrund des Unfalls sein beschädigtes Fahrzeug bis zur Reparatur nicht nutzen konnte. Der Unfallverursacher hielt den Anspruch für nicht gegeben, da der Geschädigte während der Reparaturzeit das Fahrzeug seiner Ehefrau genutzt hatte und ihm insofern kein Schaden entstanden sei. Das Landgericht folgte dieser Ansicht und verneinte daher den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Dagegen richtete sich die Berufung des Geschädigten.

Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten des Geschädigten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Geschädigten stehe ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu. Der durch die Instandsetzung eines beschädigten Fahrzuges bedingte Nutzungsausfall sei grundsätzlich ein nach § 249 Abs. 2 BGB zu ersetzender Schaden.

Kein Ausschluss des Anspruchs aufgrund Nutzung des Fahrzeugs der Ehefrau

Der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bleibe bestehen, so das Oberlandesgericht, wenn der Geschädigte von Dritten, worunter auch Familienangehörige fallen, unentgeltlich ein Ersatzfahrzeug erhalten. Die Überlassung eines Fahrzeugs durch die Ehefrau des Geschädigten im Rahmen der ehelichen Hilfs- und Beistandspflicht dürfe nicht zu einer Entlastung des Schädigers führen. Dieser Rechtsgrundsatz komme in § 843 Abs. 4 BGB zum Ausdruck.

Nutzung eines dem Geschädigten gehörenden Ersatzfahrzeugs schließt Anspruch aus

Nutzt der Geschädigte dagegen ein eigenes Ersatzfahrzeug, so das Oberlandesgericht, führe dies zum Ausschluss des Nutzungsausfallentschädigungsanspruchs.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 15.02.2016
    [Aktenzeichen: 12 O 267/15]
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1374
NJW-RR 2017, 1374

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27596 Dokument-Nr. 27596

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27596

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?