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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 09.04.2013
- 2 SsBs 59/13 -
Rückzahlungspflicht eines Landwirts wegen zu viel gewonnenem Strom aus Biogas muss neu verhandelt werden
Landwirt muss Einspeisungsvergütung in Höhe von 403.000 Euro vorerst nicht zurückzahlen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte über die Rechtsbeschwerde eines Landwirts zu entscheiden, dem vorgeworfen wurde, mit seiner Biogasanlage mehr als die genehmigte Menge Strom produziert und in das Stromnetz eingespeist zu haben. Nach dem Urteil des Amtsgerichts Meppen sollte der Landwirt 403.000 Euro Stromvergütung zurückzahlen. Das Oberlandesgericht hat das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen, da nicht zweifelsfrei geklärt ist, ob dem Landwirt aufgrund von Unklarheiten bei der Genehmigung des Kraftwerks wegen seines Verhaltens ein Vorwurf gemacht werden kann.
Der
Landwirt soll zu viel erlangte Einspeisungsvergütung zurückzahlen
Der Landkreis vertrat die Auffassung, der von beiden Kraftwerken produzierte Strom dürfe die genehmigte Menge von 4,08 Mio kW/h nicht überschreiten. Tatsächlich habe der
Amtsgericht verurteilt Landwirt zur Rückzahlung von 403.000 Euro
Der
Genehmigung des zweiten Kraftwerkes war nach Aussage des Landwirts nicht erforderlich
Auf die Rechtsbeschwerde des Landwirts hin hob das Oberlandesgericht das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht Meppen zurück: Zwar sei es richtig, dass die Erträge der beiden Kraftwerke zusammen den genehmigten Stromertrag nicht überschreiten dürften. Das Amtsgericht müsse jedoch noch prüfen, ob der Landkreis Emsland, wie es der
Einspeisungsvergütung für Strom floss nicht dem Landwirt zu
Darüber sei die Einspeisungsvergütung für den Strom aus dem zweiten Kraftwerk nicht dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Amtsgericht Meppen, Urteil
[Aktenzeichen: 7 OWi 1100 Js 43108/12 (338/12)]
- Biogasanlage im Außenbereich muss landwirtschaftlichem Betrieb zugeordnet sein
(Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 14.03.2013
[Aktenzeichen: 12 LC 153/11]) - OLG Brandenburg: Biogasanlagenbetreiber erhält keine höheren Entgelte für Strom aus erneuerbaren Energien
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 16.09.2010
[Aktenzeichen: 12 U 79/10])
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Dokument-Nr. 15700
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