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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 18.04.2013
- 12 UF 108/12 -
Oberlandesgericht Köln entscheidet über Teilnahme zweier Kinder konfessionsloser Eltern am Religionsunterricht
Teilnahme der Kinder an Schulgottesdiensten und Religionsunterricht entspricht dem Kindeswohl
Im Streit zweier konfessionsloser Eltern über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht hat das Oberlandesgericht Köln die amtsgerichtliche Entscheidung bestätigt, durch die das Sorgerecht in dieser Frage auf den Vater übertragen wurde. Das Oberlandesgericht teilt dabei die Auffassung des Vaters, dass die Teilnahme der Kinder an Schulgottesdiensten und Religionsunterricht dem Kindeswohl entspricht.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen den - getrennt lebenden, aber gemeinsam sorgeberechtigten -
Keine Gefährdung der Kinder bei Teilnahme oder Nichtteilnahme am Unterricht
Das Oberlandesgericht Köln teilt die Auffassung des Vaters, dass die Teilnahme der
Teilnahme am Religionsunterricht fördert Bildung der Kinder
In der Abwägung zwischen den von der Kindesmutter und dem Kindesvater vorgebrachten Argumenten spreche aber mehr dafür, dass eine Teilnahme am
OLG Köln lässt Rechtsbeschwerde zum BGH zu
Das Oberlandesgericht hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen, da die Klärung der Rechtsfrage, inwieweit die Teilnahme am
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online
- Amtsgericht Monschau, Urteil vom 30.05.2012
[Aktenzeichen: 6 F 59/12] - Vorläufige Teilnahme konfessionsloser Kinder am Religionsunterricht nicht zu beanstanden
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 11.09.2012
[Aktenzeichen: 12 UF 108/12])
- Eltern haben keinen Anspruch auf Einführung von Ethikunterricht an einer Grundschule
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2013
[Aktenzeichen: 9 S 2180/12]) - VG Freiburg: Kein Anspruch auf Ethik-Unterricht in der Grundschule
(Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 21.09.2011
[Aktenzeichen: 2 K 638/10])
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Dokument-Nr. 15677
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