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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04.12.2020
- 1 RBs 347/20 -
"Halten" eines Mobiltelefons durch Einklemmen des Geräts zwischen Ohr und Schulter
Geldbuße wegen unerlaubten Verwendens eines elektronischen Geräts während des Fahrens
Eine verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts während des Autofahrens gemäß § 23 Abs. 1a Nr. 1 StVO liegt auch dann vor, wenn ein Mobiltelefon während des Telefonierens zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt wird. Darin liegt ein "Halten" im Sinne der Vorschrift. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Geilenkirchen eine Autofahrerin wegen verbotswidriger
Einklemmen eines Mobiltelefons zwischen Ohr und Schulter stellt "Halten" dar
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Autofahrerin habe das
Vorliegen eines erheblichen Gefährdungspotentials
Zudem berge nach Auffassung des Oberlandesgerichts die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2021
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Halten eines Mobiltelefons beim Wegräumen von Papierblättern stellt keine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während des Autofahrens dar
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.03.2019
[Aktenzeichen: 4 RBs 392/18]) - Unzulässige Nutzung eines Mobiltelefons durch Ablegen auf Oberschenkel
(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10.01.2022
[Aktenzeichen: 201 ObOWi 1507/21])
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Dokument-Nr. 29837
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