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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Halten“ veröffentlicht wurden

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10.01.2022
- 201 ObOWi 1507/21 -

Unzulässige Nutzung eines Mobiltelefons durch Ablegen auf Oberschenkel

Ablegen auf Oberschenkel stellt "Halten" des Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO dar

Legt ein Autofahrer sein Mobiltelefon auf sein Oberschenkel ab, so liegt ein "Halten" im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO und somit eine Ordnungswidrigkeit vor. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer Autofahrerin wurde in Bayern vorgeworfen im Juni 2020 verbotswidrig ein Mobiltelefon genutzt zu haben, in dem sie es auf ihren rechten Oberschenkel abgelegt und dabei die Wahlwiederholung mit dem Finger aktiviert hatte. Sie sollte eine Geldbuße in Höhe von 100 € zahlen. Auf den Einspruch der Autofahrerin wurde sie vom Amtsgericht freigesprochen. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft.Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied zu Gunsten der Staatsanwaltschaft. Die Autofahrerin habe das Mobiltelefon verbotswidrig genutzt und somit eine Ordnungswidrigkeit... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04.12.2020
- 1 RBs 347/20 -

"Halten" eines Mobiltelefons durch Einklemmen des Geräts zwischen Ohr und Schulter

Geldbuße wegen unerlaubten Verwendens eines elektronischen Geräts während des Fahrens

Eine verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts während des Autofahrens gemäß § 23 Abs. 1a Nr. 1 StVO liegt auch dann vor, wenn ein Mobiltelefon während des Telefonierens zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt wird. Darin liegt ein "Halten" im Sinne der Vorschrift. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Geilenkirchen eine Autofahrerin wegen verbotswidriger Benutzung eines elektronischen Geräts zu einer Geldbuße von 115 EUR verurteilt. Hintergrund dessen war, dass die Autofahrerin ihr Mobiltelefon während des Telefonierens zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt hatte. Das Gericht sah darin ein "Halten" im Sinne von § 23 Abs. 1a Nr.... Lesen Sie mehr




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