Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 11.12.2013
- 9 U 405/13 -
"Rotbäckchen"-Kindersaft darf nicht mit "lernstark" und "mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" beworben werden
Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union stellt an Gesundheitswerbung für Kinderprodukte besonders hohe Anforderungen
Die Rotbäckchen-Vertriebs GmbH darf für den gleichnamigen Kindersaft nicht mit den Aussagen "lernstark" und "mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" werben. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen war im zugrunde liegenden Fall der Auffassung, dass die Rotbäckchen-Werbung gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union verstößt. Diese soll Verbraucher vor nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben in der
Rotbäckchen-Werbung ist zweifelsfrei auf Gesundheit von Kindern gemünzt
Die Richter des Oberlandesgerichts Hamm schlossen sich der Auffassung des Klägers an. Für das Gericht stand fest, dass die Rotbäckchen-Werbung auf die Gesundheit von Kindern gemünzt war. Die umstrittenen Angaben befanden sich direkt unter dem Markenzeichen, dem blonden Mädchen mit den leuchtend roten Wangen. Auf dem Etikett auf Rückseite der Flasche hatte das Unternehmen das Getränk selbst als Kindersaft bezeichnet.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- "So wichtig wie das tägliche Glas Milch": BGH legt EuGH Frage zur gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung vor
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.12.2012
[Aktenzeichen: I ZR 36/11]) - LG Berlin: Werbung für positive gesundheitsbezogene Wirkungen von Bier unzulässig
(Landgericht Berlin, Urteil vom 10.05.2011
[Aktenzeichen: 16 O 259/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17409
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17409
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.