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Landgericht Berlin, Urteil vom 10.05.2011
- 16 O 259/10 -
LG Berlin: Werbung für positive gesundheitsbezogene Wirkungen von Bier unzulässig
Werbung mit Regeln europarechtlicher Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln nicht vereinbar
Dem Deutschen Brauer-Bund e.V. ist es untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen mit positiven gesundheitsbezogenen Wirkungen von alkoholischen Getränken zu werben. Dies entschied das Landgericht Berlin auf Klage der Verbraucherzentralen in einem Wettbewerbsprozess.
Im zugrunde liegenden Fall hat das Landgericht Berlin unter Hinweis auf entsprechende Darstellungen auf der Internetseite des Brauer-Bundes dem Brauer-Bund unter anderem verboten, die schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben, auf seine Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen und die Herabsetzung des Demenz- und Diabetesrisikos durch Alkoholgenuss anzupreisen. Die beanstandete Werbung, so das Landgericht, sei mit den Regeln einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel nicht vereinbar.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2011
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
- BVerwG: Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln soll durch EuGH geklärt werden
(Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.09.2010
[Aktenzeichen: 3 C 36.09]) - OVG Rheinland-Pfalz: Wein darf nicht als "bekömmlich" bezeichnet werden.
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.2009
[Aktenzeichen: 8 A 10579/09.OVG])
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Dokument-Nr. 12062
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