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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 16.09.2019
- 12 U 61/19 -
Abgasskandal: Einbau von Steuerungssoftware mindert Wert des Fahrzeugs
Kaufpreis ist ab Kaufdatum in Höhe der Wertminderung zu verzinsen
Das Oberlandesgerichts Koblenz hat dem Käufer eines Fahrzeugs, in dem ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist, einen Anspruch gegen die Fahrzeug- und Motorherstellerin aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zuerkannt. Das Oberlandesgericht billigte dem Käufer hierbei auch einen weitergehenden Zinsanspruch zu.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte im März 2011 einen Pkw Golf als Gebrauchtwagen zu einem Gesamtpreis von 25.700 Euro gekauft. Nach Bekanntwerden des Manipulationsvorwurfs hat er die Herstellerin des Fahrzeugs und Motors im Wege des Schadensersatzes unter anderem auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs in Anspruch genommen.
OLG bejaht Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Bereits das Landgericht hat dem Kläger einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher
Kunde steht Verzinsung des gezahlten Kaufpreises in Höhe des manipulationsbedingten Minderwerts des Fahrzeugs ab Kaufdatum zu
Der Schaden des Klägers liege also im Kauf des Pkws, weshalb er von der beklagten Fahrzeugherstellerin die faktische Rückabwicklung des Vertrages verlangen könne. Dies umfasse nicht nur die Rückzahlung des - um den Nutzungsvorteil gekürzten - Kaufpreises, sondern auch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2019
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online (pm/kg)
- Diesel-Abgasskandal: Volkswagen AG haftet wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2019
[Aktenzeichen: 13 U 37/19 und 13 U 12/19]) - VW-Abgasskandal: Fahrzeugkäufer hat Anspruch auf Schadensersatz
(Landgericht Koblenz, Urteil vom 27.02.2019
[Aktenzeichen: 15 O 331/17])
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Dokument-Nr. 28103
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