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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 28.04.2011
- 12 U 500/10 -
Grob verkehrswidrige und riskante Fahrweise: Radfahrer hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld
Lkw-Fahrer haftet nicht für Kollision mit Fahrradfahrer
Ein Radfahrer, der grob verkehrswidrig und extrem riskant bei roter Ampel vom Gehweg auf die Straße fährt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen einen LKW-Fahrer, der beim Anfahren des LKW mit dem Radfahrer kollidiert. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Fall war ein
Radfahrer verursacht Unfall mit gravierenden Verkehrsverstößen alleine
Das Landgericht wies die Klage nach Vernehmung von Zeugen und Einholung eines Sachverständigengutachtens mit der Begründung ab, der
OLG: Verhalten des Radfahrers war grob verkehrswidrig
Das Oberlandesgericht Koblenz hat das landgerichtliche Urteil bestätigt und betont, der Kläger habe sich grob verkehrswidrig verhalten. Er sei extrem riskant gefahren, als er außerhalb der Fußgängerfurt versucht habe, in einer Hakenbewegung noch vor dem
Haftung des LKW-Fahrers ausgeschlossen
Ein Fehlverhalten des LKW-Fahrers könne dagegen nicht erkannt werden. Dieser habe insbesondere nicht damit rechnen können, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2011
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 11907
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