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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 18.10.2018
- 1 U 599/18 -
"Der will nur spielen" - Spaziergänger darf sich gegen herannahenden und nicht angeleinten Hund wehren
Verhalten des Hundes muss zuvor nicht analysiert werden
Nähert sich ein nicht angeleinter Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. Angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens muss der Abwehrende zuvor nicht analysieren und bewerten, ob das Verhalten des Tieres auf eine konkrete Gefahr schließen lässt. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Mainz.
Der zugrunde liegenden Fall joggte der Kläger im Wald, wobei er an der Leine eine
Beklagter hafte für Schäden wegen Verstoßes gegen örtliche Gefahrenabwehrverordnung
Bereits das Landgericht Mainz hatte die uneingeschränkte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2018
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online
- Hundehalter haftet für Bisswunden
(Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 08.11.2017
[Aktenzeichen: 9 U 48/17]) - Tierhalterhaftung greift nicht bei ungewöhnlicher Schreckreaktion des Geschädigten
(Landgericht Coburg, Urteil vom 29.11.2013
[Aktenzeichen: 32 S 47/13]) - Sturz über schlafenden Hund begründet Tierhalterhaftung
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.02.2013
[Aktenzeichen: 19 U 96/12])
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Dokument-Nr. 26626
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