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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Joggen“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 18.10.2018
- 1 U 599/18 -

"Der will nur spielen" - Spaziergänger darf sich gegen herannahenden und nicht angeleinten Hund wehren

Verhalten des Hundes muss zuvor nicht analysiert werden

Nähert sich ein nicht angeleinter Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. Angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens muss der Abwehrende zuvor nicht analysieren und bewerten, ob das Verhalten des Tieres auf eine konkrete Gefahr schließen lässt. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Mainz.

Der zugrunde liegenden Fall joggte der Kläger im Wald, wobei er an der Leine eine Hündin mit sich führte. Zur gleichen Zeit gingen dort der Beklagte und seine Ehefrau mit ihrem Hund spazieren. Der Beklagte hatte seinen Hund nicht angeleint. Nach der örtlichen Gefahrenabwehrverordnung bestand die Verpflichtung, Hunde außerhalb bebauter Ortslagen umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Der Hund des Beklagten verschwand schließlich aus dessen Sichtweite und rannte zum Kläger. Dieser rief die für ihn nicht sichtbaren Hundehalter auf, ihren Hund zurückzurufen und anzuleinen. Trotz entsprechender... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05.08.2015
- 1 U 31/15 -

Sturz auf Gehweg aufgrund Unebenheit: Nächtliches Joggen auf Gehweg erfordert erhöhte Sorgfalt

Außerachtlassen der Sorgfalt führt zum Ausschluss von Schadens­ersatz­ansprüchen

Stürzt ein nächtlicher Jogger aufgrund einer großflächigen, aber trotz der Dunkelheit gut erkennbaren Unebenheit auf dem Gehweg, steht ihm kein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu. Insofern ist zu beachten, dass das nächtliche Joggen auf einen Gehweg eine erhöhte Sorgfalt und Achtsamkeit erfordert. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt joggte eine Frau an einem Tag im November 2013 gegen 18 Uhr auf einem Gehweg. Aufgrund eines Versehens war ein Teil des Gehwegs nach erfolgten Bauarbeiten immer noch großflächig mit Splitt aufgefüllt, wodurch es zu Unebenheiten auf dem Gehweg kam. Die Joggerin erkannte die Unebenheit nicht und stürzte. Wegen der erlittenen Verletzungen klagte sie... Lesen Sie mehr




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