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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2015
9 U 78/11 -

Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro nach rechtswidriger Unterbringung in psychiatrischer Klinik gerechtfertigt

Missachtung grundlegender fachlicher Standards bei Ausstellung der für die Einweisung notwendigen Zeugnisse stellt Amts­pflicht­verletzung der Ärzte dar

Werden bei der Ausstellung von Zeugnissen, die für die Einweisung in eine psychiatrische Klinik notwendig sind, von Ärzten grundlegende fachliche Standards missachtet, stellt dies eine Amts­pflicht­verletzung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Das Gericht sprach einem nach diesen Auslegungen zu Unrecht eingewiesenem Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zu.

Der damals 38-jährige Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde am 15. Juni 2007 von Polizeibeamten in eine psychiatrische Klinik gebracht. Die Beklagte ist die Trägerin dieser Klinik. Ärzte der Klinik beantragten beim zuständigen Amtsgericht Konstanz die Anordnung der Unterbringung des Klägers wegen einer "Psychose mit Verfolgungswahn". Es sei von "Fremd- und Eigengefährdung" auszugehen.

Unterbringung war rechtswidrig

Das Amtsgericht Konstanz ordnete in mehreren Beschlüssen die Unterbringung des Klägers in der psychiatrischen Klinik an. Aufgrund dieser Entscheidungen blieb der Kläger bis zum 11. August 2007 gegen seinen Willen in der Klinik und wurde in dieser Zeit zwangsweise medikamentös behandelt. Nach Entlassung des Klägers wurde auf dessen Antrag im Beschwerdeverfahren festgestellt, dass die Unterbringung rechtswidrig gewesen sei. Die Voraussetzungen einer Unterbringung hätten nach den Vorschriften des Unterbringungsgesetzes nicht vorgelegen.

Kläger fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld

Der Kläger verlangte Schmerzensgeld und Schadensersatz im Wege der Amtshaftung für die durch die Unterbringung erlittenen Beeinträchtigungen. Zu der rechtswidrigen Unterbringung sei es nur auf Grund fehlerhafter ärztlicher Zeugnisse der verantwortlichen Ärzte gekommen.

Grundlage für Gefährdungsprognose im Sinne einer Eigen- und Fremdgefährdung nicht gegeben

Das Landgericht Konstanz wies die Klage ab, weil eine Amtspflichtverletzung der Ärzte nicht erkennbar sei. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nunmehr aufgehoben und dem Kläger für die knapp zweimonatige Unterbringung und zwangsweise medikamentöse Behandlung ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zugesprochen. Eine Amtspflichtverletzung der Ärzte liege vor. Bei der Ausstellung der für die Unterbringung notwendigen ärztlichen Zeugnisse seien von den Ärzten grundlegende fachliche Standards missachtet worden. Für eine Gefährdungsprognose im Sinne einer Eigen- und Fremdgefährdung habe es keine Grundlage gegeben. Unter diesen Umständen komme es nicht darauf an, ob bei dem Kläger zum Zeitpunkt der Unterbringung eine psychische Erkrankung vorgelegen habe, da eine psychische Erkrankung für sich allein - ohne Eigen- oder Fremdgefährdung - keine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik rechtfertigen könne. Schadensersatz für materielle Schäden wurde dem Kläger nur insoweit zugesprochen, als eine Verursachung der behaupteten finanziellen Einbußen durch die rechtswidrige Unterbringung nachzuweisen war. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (gültig bis 31.12.2014)

§ 1

(1) Psychisch Kranke können gegen ihren Willen in einer nach § 2 anerkannten Einrichtung Untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind.

[...]

(4) Unterbringungsbedürftig sind psychisch Kranke, die infolge ihrer Krankheit ihr Leben oder ihre Gesundheit erheblich gefährden oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellen, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2015
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online

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Kommentare (3)

 
 
eono schrieb am 23.11.2015

D sind krank. Es wäre 1992 besser gewesen einen Notstand

auszurufen, ganz D zu betreuen ggf mit Hilfe von Alliierten

das Land zur Ruhe zu bringen. Anstatt zu treiben zu treiben

mit Gewalt sich auf x-wen zu stürzen - von denen man gar nichts wissen kann. Anstatt alles fast unmerklich aufzulösen.

Was soll dabei heraus kommen wenn kein Mensch etwas wissen, erfahren muss - es nur noch um Geld geht - und

Jeder nur weiß: Das er/sie machen kann was er will?

"Betreuer" - vertreten ihnen Unbekannte vor dem Amtsgericht. Erwachsene Menschen haben plötzlich keine Rechte - nicht einmal für ihr eigenes Leben - ihr Geld.

"Betreuer" sind doch so tüchtig. Pf ..nichts einfacher als

das Geld fremder Menschen zum Fenster raus zu werfen.

Mieterhöhungen/NK-Nachzahlungen sonstiges ungeprüft

überweisen. - Fakt: Aus einer kriminellen Aktion folgen

Viele - und diese muss noch nicht einmal Jemd. erfahren.

eono schrieb am 23.11.2015

Stellen Sie sich vor: Sie sind in einem Ihnen sehr fremden

Land in einer Stadt aus der Sie schon als 14-16-j. weg waren und ganz weg mit ab 21 J. - 45j. kommen Sie an mit dem

Zug nach einer Fahrt von 5 Stunden 4x umsteigen - die

Fahrt soll weiter gehen - sie probieren nur mal eben einen

Ri anzusprechen. ca 10 Min. Er hielt den Kopf gesenkt -

sagte/fragte nichts, brach vorzeitig vor 2 J. ab 1992/94.

2 Tage später sind Sie plötzlich zwangsuntergebracht -

ab dem 3. Tag bewusstlos gespritzt - in den folgenden

2-3 Wochen "betreut". - Das ist entsetzlich. Allein die

Beschlüsse machen schon ganz krank. - Jeder Anwalt druckst nur herum. - 2009 antwortet zwar ein anderes LG

in einem weit entfernten anderen Land: "Niemand kann gegen seinen Willen betreut werden!" nur folgt daraus

nichts. - 2012 antworten Rechtspflegerinnen im Gericht

ebenda: "Mit der Eröffnung eines Betreuungsverfahrens

können sie keinen Anwalt mehr ? einschalten?" o.ä.

"Eröffnung eines Betr..." ist das etwa ein längerer Vorgang?

Ich dachte: Willkürliche Einzelregie einzelner Ri ...

die sich in ihrem Größenwahnsinn ihrer Fremdenfeindlichkeit als verwurzelte Einheimische

vorrangig gegen Fremde Orts-Landesfremde gern Ausländer wenden.

eono schrieb am 23.11.2015

Will Jemand etwas Gesetzwidriges begehen - dann kennt er

die einschlägigen Phrasen/Paragraphen/Begriffe - und das

zig-Seitenlang. Erhält der/die Beklagte ca 300 DM/Euro /Tag lohnt sich der Aufwand. Vielleicht nicht für Richter

unmittelbar - aber für Ruf, Gefühl für Wände/geschlossene

Gesellschaften - sich selber gut/toll finden - auf die Schultern klopfen gegenseitig und sich selber an die Brust

funktioniert das alles Bestens. Ob Jur/Ri oder Med. oder

Nachfolgende - nur bitte viel Papier garniert mit beeindruckenden kleinen schwarzen Buchstaben.

Da fragtniemand: Kennt die/der wen? Gab es so etwas wie

einen Hergang/Vorgang? Ist der/die bekannt?

Psychiatrie - ist etwas Angstbesetztes für Außenstehende

Gewöhnliche Betrugsfälle "Unterbringung" finden in intern.

/neurolog. zwar auch geschlossenen allgemeinen Aufnahmestationen statt. "Wir haben an Untergebrachten

überhaupt kein Interesse" Die sog. "Heilbehandlung" erschöpft sich im Stationsalltag Essen/Schlafen/Raucherzi.

und 4x pro Woche ca 3-5 Min. Visite. In den 90ern gab es

wohl immer Medikamente - seit den 2000er Jahren ist das

gelockert - bis nicht - wenn man nicht will.

Es geht nur darum: Das irgendwer sich durchsetzt - das

geschadet wird - "Mensch-ärgere-dich-nicht" und raus

bist du. Das Spiel aller kleinen Kinder die die weißen

Kleidchen anderer Kinder in den Sandkästen beschmutzen

und zerreissen. - Geld von der Krankenkasse für die Einen

worum es einst gegangen war- was für Schäden entstehen

in naher oder späterer Zukunft - erfährt Niemand.

In wie vielen Fällen absolut NICHTS gewesen ist - das muss

bekannt werden. Sind die ganz frech - spritzen sie einen

sofort bewusstlos-und richten dann fürsorglich wie sie sind diese Ri. "eine Betreuung" ein. Nur heben sie diese nicht wieder auf. Im Gegenteil! Der zur "Zurückhaltung" verpflichtete Richter tritt gar nicht mehr in Erscheinung

nach dem 1. "Name genügt" sich wichtig machen -

und gibt direkt ab an irgendwelche "Betreuuer". Diese

wechselnden Fremden in u.U. mehreren Ländern dürfen

alle machen was sie wollen. > Rufmord u.a. ohne Ende!

Berufliches Out/Soz.Out Finanz. sonstige Einbußen bis

zum schnellen ganz Aus. -

Viele Viele Worte/Begriffe setzen Ängste/Bedenken frei

bei Beschwerdeinstanzen - auch Unglauben: Das gibt es

doch gar nicht ...oder was soll das denn? - Ja eben!

Es fehlt EINE INSTANZ die nach spätestens 5 JAHREN

erfolgloser Versuche sich selbst zu helfen/Beschweren -

Gesprächs-Kommunikations-Arbeits-Dienstfähig ist

im Sinne von korrekt- sachlich-richtig- offen für das

Gegenüber - damit Grundsätzliches geklärt werden kann.

Plötzlich geht es um Dinge die nie da gewesen sind:

Wie die Greisin ist ident: wie "die Mutter" für ein Kleinkind.

Oder: Erstgeborenenrecht - "die/der hat gesagt" so ist es!

Punkt! So hat es zu sein! Und so lösen sie einfach Jahre und Jahrzehnte auf das ganze Leben im Alter von 45-65...

Seit wann geht es nur um die Meinungen Fremder/Unbekannter - die noch nicht mal mit einem

sprechen mussten? Nicht mal einen sehen mußten...

Sie müssen nicht sehen/hören/sprechen können - sie müssen nur: Begriffe/§§ Begründungen schreiben können.

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