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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2022
- 5 UFH 3/22 -
Teilweise Sorgerechtsentzug bei Schulverweigerung durch Eltern
Anhaltspunkte für erhebliche Kindeswohlgefährdung gegeben
Wenn Eltern ihr siebenjähriges Kind nicht in die Schule schicken, kann ihnen das Sorgerecht teilweise entzogen werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.
In dem Fall ging es um einen Grundschüler, der im September 2021 im Alter von knapp sieben Jahren eingeschult wurde, aber bis zum Ende des Schuljahrs im Sommer 2022 zu keinem einzigen Schultag erschienen war. Den fehlenden Schulbesuch erklärten die Eltern zunächst mit Test- und Maskenpflichten wegen der im Schuljahr 2021/2022 geltenden Corona-Maßnahmen und der angeblichen Gefahr einer Zwangsimpfung durch die Schule. Das daraufhin von der Schule eingeschaltete Jugendamt und ein vom Familiengericht eingesetzter Verfahrensbeistand scheiterten mit Gesprächs- und Vermittlungsangeboten.
Familiengericht verlangte Einhaltung der Schulpflicht
Nachdem die schulbezogenen Corona-Maßnahmen geendet hatten, erklärten die Eltern den weiterhin fehlenden Schulbesuch schließlich damit, dass ihr Sohn sich durch das „Freilernen im Homeschooling“ „toll“ entfalten könne. Er habe den Wunsch, dies so weiterzuführen. Sein Bildungsstand könne jederzeit überprüft werden. Das Familiengericht Offenburg erteilte den Eltern das Gebot, für eine regelmäßige Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Gegen diese Entscheidung legten die Eltern unter Verweis auf die ihrer Meinung nach gesundheitsschädigende Maskenpflicht Beschwerde ein.
OLG verschärft die Entscheidung der Vorinstanz
Das Oberlandesgericht, das über die Beschwerde der Eltern zu entscheiden hatte, hat im Interesse des Kindes im Wege einer einstweiligen Anordnung die Entscheidung des Familiengerichts Offenburg verschärft und den Eltern in Bezug auf die schulischen Angelegenheiten das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren Sohn vorläufig entzogen. Die hiermit zusammenhängenden Aufgaben sind auf das zuständige Jugendamt übertragen worden. Zur Begründung dieser weitreichenden Maßnahme hat das OLG ausgeführt, dass Anhaltspunkte für eine erhebliche Kindeswohlgefährdung bestünden. Die allgemeine
Erhebliche Gefährdung der Persönlichkeitsentwicklung ohne Schulbesuch
Vorliegend seien die Corona-Maßnahmen längst nicht mehr der Grund für den fehlenden Schulbesuch. Stattdessen setzten die Eltern ihre eigene Einschätzung über die Bedeutung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2022
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32262
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