Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 28.02.2007
- 30 U 131/06 -
Überhöhte Raumtemperatur als Mietmangel: Auch in einer Spielhölle darf es nicht zu heiß sein
In der Regel keine Innentemperatur über 26° C
Auch eine überhöhte Raumtemperatur kann einen Mangel bei vermieteten Gewerberäumen darstellen, den der Vermieter beseitigen muss. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Das Oberlandesgericht Hamm hat den Vermieter einer
Überhöhte Raumtemperatur stellt einen Mietmangel dar
Auch eine überhöhte Raumtemperatur kann einen Mangel bei vermieteten Gewerberäumen darstellen, den der Vermieter beseitigen muss. Gewerblich gemietete Räume müssen so beschaffen sein, dass darin die nach dem Vertrag vorgesehene Nutzung in zulässiger Weise ausgeübt werden kann.
Danach müssen in den Räumen Arbeitnehmer unter zuträglichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2007
Quelle: ra-online, OLG Hamm
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 4924
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4924
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.