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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.10.2014
- 28 U 199/13 -
eBay-Auktion: Notwendigkeit eines berechtigten Grundes bei vorzeitigem Auktionsabbruch 12 Stunden vor Auktionsende
Anderweitiger Verkauf begründet Schadensersatzanspruch des Höchstbietenden
Ein vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion bedarf auch dann eines berechtigten Grundes, wenn die Auktion noch mehr als 12 Stunden andauert. Der anderweitige Verkauf des Kaufgegenstandes zu einem höheren Preis rechtfertigt auf keinen Fall einen vorzeitigen Auktionsabbruch. In diesem Fall steht dem Höchstbietenden ein Schadensersatzanspruch gemäß §§ 280, 283 BGB zu. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2011 stellte ein Gewerbetreibender einen gebrauchten Gabelstapler bei
Landgericht gibt Schadensersatzklage statt
Das Landgericht Bielefeld gab der Schadensersatzklage statt. Der Gewerbetreibende sei nicht
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Schadensersatzanspruch
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Gewerbetreibenden zurück. Der Gewerbetreibende sei verpflichtet gewesen, dem Höchstbietenden den Gabelstapler zu übereignen und zu übertragen, da zwischen beiden ein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Da dem Gewerbetreibenden die Übereignung und Übertragung aufgrund des anderweitigen Verkaufs nicht mehr möglich gewesen sei, habe dem Höchstbietenden gemäß §§ 280, 283 BGB ein Schadenersatzanspruch zugestanden.
Kein Recht zum vorzeitigen Auktionsabbruch
Zwar könne eine Auktion vorzeitig abgebrochen werden, so das Oberlandesgericht. Dafür sei aber gemäß § 10 Abs. 1 eBay-AGB eine Berechtigung erforderlich, woran es hier gefehlt habe.
Auktionsabbruch mehr als 12 Stunden vor Auktionsende erfordert Berechtigung
Soweit das Amtsgericht Darmstadt in seinem Urteil vom 25.06.2014 - 303 C 243/13 - einen vorzeitigen Auktionsabbruch ohne Angaben von Gründen für zulässig erachtete, wenn die Auktion noch mehr als 12 Stunden läuft, folgte das Oberlandesgericht dem nicht. Aus den weiteren Informationen zu § 9 Nr. 11 eBay-AGB sei ersichtlich, dass ein Auktionsabbruch mehr als 12 Stunden vor Auktionsende ohne Vorliegen eines berechtigten Grundes unzulässig sei, wenn bereits Gebote vorliegen. So habe der Fall hier gelegen.
Kein Schutz des Verkäufers vor gezwungenem Vertragsabschluss
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts müsse der Verkäufer nicht vor dem gezwungenen Vertragsschluss mit dem zum Zeitpunkt des vorzeitigen Auktionsabbruchs Höchstbietendem geschützt werden. Zwar nahm dies das Landgericht Aurich in seinem Urteil vom 03.02.2014 - 2 O 565/13 - an. Seiner Einschätzung nach widerspreche der gezwungene Vertragsschluss dem Interesse des Verkäufers, da er gezwungen werde, sein Eigentum ohne annähernden Gegenwert zugunsten eines zufälligen Frühbieters zu opfern. Umgekehrt dürfe der Bieter nicht schutzwürdig darauf vertrauen, bereits durch eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Bielefeld, Urteil vom 24.09.2013
[Aktenzeichen: 6 O 386/12]
Jahrgang: 2015, Seite: 25 MMR 2015, 25 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 145 zfs 2015, 145
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Dokument-Nr. 23816
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