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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.08.2021
- 6 UF 120/21 -
Corona-Schutzimpfung: Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den der Empfehlung der STIKO vertrauenden Elternteil bei impfbereitem 16jährigen Kind
Vorliegend auch Kindeswille zu beachten
Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die STIKO und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies die Beschwerde einer Mutter zurück.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die geschiedenen
OLG weist Beschwerde der Mutter zurück
Wenn sich
Empfehlungen der STIKO befürwortender Elternteil erhält Entscheidungsbefugnis
Die
Auch Kindeswille zu beachten
Zudem, so das OLG, sei nach § 1697 a BGB auch der Kindeswille zu beachten. Dies gelte jedenfalls dann, wenn das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30729
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