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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „STIKO-Empfehlung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bad Iburg, Beschluss vom 14.01.2022
- 5 F 458/21 EASO -
Bei Streit zwischen Vater und Mutter über Corona-Impfung des Kindes wird das Sorgerecht auf den Elternteil, der den Empfehlungen der STIKO folgt, übertragen
Kindeswille ist zu beachten, wenn das Kind sich eine eigene Meinung bilden kann
Können sich Eltern nicht darüber einigen, ob ihre Kinder mit einem mRNA-Impfstoff gegen Corona geimpft werden sollen, so ist die Entscheidung auf denjenigen zu übertragen, der die Impfung befürwortet, wenn es eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Dies hat jetzt das Familiengericht Bad Iburg entschieden. Ist ein Kind aufgrund des massiven, auf Angsterzeugung und Einschüchterung ausgerichteten Verhaltens eines Elternteils nicht imstande, sich eine eigene Meinung über den Nutzen und die Risiken der Corona-Schutzimpfung zu bilden, steht dessen Wille der Entscheidung, die Befugnis für die Entscheidung über die Impfung auf den die Impfung befürwortenden Elternteil zu übertragen, nicht entgegen. Dies hat jetzt das Familiengericht Bad Iburg entschieden.
Die geschiedenen Eheleute stritten darüber, ob die gemeinsamen 14 und 12 Jahre alten Kinder gegen Corona geimpft werden sollten. Nachdem sich die Eltern zunächst vergleichsweise dahingehend geeinigt hatten, sich diesbezüglich an die Empfehlung der behandelnden Kinderärztin zu halten, hatte sich die Mutter später gegen diese Empfehlung gestellt und lehnte nunmehr eine Impfung der Kinder generell ab.Das Familiengericht hat die Entscheidung über die Zustimmung zu einer Schutzimpfung gegen das Corona-Virus auf den Vater übertragen, mit der Maßgabe, dass die Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) zu erfolgen hat.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.08.2021
- 6 UF 120/21 -
Corona-Schutzimpfung: Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den der Empfehlung der STIKO vertrauenden Elternteil bei impfbereitem 16jährigen Kind
Vorliegend auch Kindeswille zu beachten
Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die STIKO und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies die Beschwerde einer Mutter zurück.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die geschiedenen Eltern eines 2005 geborenen Kindes üben gemeinsam die elterliche Sorge aus. Bei dem fast 16-Jährigen liegt gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut (STIKO) aufgrund von Vorerkrankungen eine eindeutige medizinische Indikation für eine Impfung gegen das Corona Virus SARSCoV- 2 mit einem... Lesen Sie mehr
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