wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.7/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 28.01.2022
20 UF 875/21 -

Keine Übertragung der Impfentscheidung auf Elternteil im Eilverfahren bei vorherigem Aufklärungsbedarf des 14-jährigen Kindes

Ohne Durchführung des ärztlichen Auf­klärungs­gesprächs lehnt Kind Impfung ab

Ein Eilantrag auf Übertragung der Allein­entscheidungs­befugnis für eine Corona-Schutzimpfung auf ein Elternteil hat jedenfalls dann keinen Erfolg, wenn ein 14-jähriges Kind eine Impfung ablehnt, solange es nicht ein ärztliches Aufklärungsgespräch hatte. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Kindesvater im Jahr 2021 beim Amtsgericht Leipzig im Wege des Eilverfahrens ihm allein die Entscheidung über die Corona-Schutzimpfung für das Kind zu übertragen. Jedoch lehnte nicht nur die Kindesmutter, sondern auch das 14-jährige Kind eine Impfung derzeit ab. Das Kind wollte sich zunächst ärztlich beraten lassen. Ads Amtsgericht gab dem Antrag des Kindesvaters statt. Es begründete die Eilbedürftigkeit mit der vierten Infektionswelle und der hohen Inzidenzwerte. Gegen die Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindes.

Keine Eilbedürftigkeit bei Ablehnung der Impfung durch Kind

Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten des Kindes. Zwar spreche einiges dafür, die Entscheidungsbefugnis über eine Corona-Schutzimpfung für ein Kind demjenigen Elternteil zu übertragen, der in Übereinstimmung mit der Empfehlung der STIKO die Impfung befürwortet. Jedoch müsse bei Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, deren Einwilligung in die Impfung vorliegen. Fehle es daran, sei für eine Eilentscheidung kein Raum.

Zweifel des Kindes müssen ernstgenommen werden

Es sei hier zu beachten, so das Oberlandesgericht, dass das Kind vor einer Impfung ein ärztliches Beratungsgespräch haben möchte. Es sei Aufgabe und Ausdruck der sorgerechtlichen Verantwortung der Eltern und im vorliegenden Fall insbesondere des Kindesvaters, die Zweifel und Zerrissenheit des Kindes hinsichtlich der Impfung ernst zu nehmen. Führt die Aufklärung dazu, dass das Kind die Impfung ablehnt, müssen dies die Eltern respektieren.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2022
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 03.12.2021
    [Aktenzeichen: 333 F 3637/21]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31465 Dokument-Nr. 31465

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31465

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.7 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung